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Verfasst: Mo 4. Apr 2005, 20:05
von RAK
@crash: Du hast es richtig verstanden. Es gibt einige Versicherer, die Rabatte danach vergeben, wie lange man im Besitz einer FE ist. Die Regelung findet sich nur in den Vers.-bedingungen der jeweiligen Versicherer und ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Verfasst: Di 5. Apr 2005, 06:52
von Hartmut
Ich vertrete die Auffassung wie Mork und danach handeln wir auch.

Nach unserem EDV-Programm habe ich sowieso nur 2 Möglichkeiten:
1. Bestätigung der Führerscheindaten ab der Neuerteilung der Fahrerlaubnis
2. Ausdruck aller Führerscheindaten, incl. Entzug

Alles andere halte ich nicht für korrekt. Es kann doch nicht der Zeitraum des Entzugs der Fahrerlaubnis als Besitz mitgerechnet werden. Dabei sollten wir auch berücksichtigen, das es sich bei einem Entzug immerhin um eine Straftat handelt. Wenn der Betroffene also einen Vorteil bei seiner Versicherung haben will, muss er auch den Nachteil (= die Übermittlung des Führerscheinentzugs) in kauf nehmen.