Fahrerlaubnisentzug, und jetzt?
- Andy007
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Fahrerlaubnisentzug, und jetzt?
Mir wurde vor mehreren Jahren die Fahrerlaubnis entzogen. Sperrfrist betrug 1 Jahr. Nach Ablauf der Frist stellte ich einen Antrag auf Neuerteilung. Die Führerscheinstelle entschied mich zur MPU mit der Fragestellung der charakterlichen Eignung zu schicken. Da mir die finanzellen Mittel fehlten, dauerte es ca 3 Jahre und einen Antrag weiter bis ich diese finanzieren konnte. Der Bescheid war für mich leider negativ. Nun sind wieder einige Jahre vergangen. Ich habe mir nun ein Führungszeugnis, sowie einen auszug vom Kba besorgt. Beide sind ohne einträge. Kann es sein das nun auch die Sperrvermerke gelöscht sind und ich nun eine neue Fahrerlaubnis erwerben kann ohne vorher einen neuen Antrag auf wiedererteilung stellen zu müssen?
- MorkvomOrk
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Nur wenn seit der FE-Entziehung zwischenzeitlich 15 Jahre bzw. nach dem letzten negativen Gutachten 10 Jahre vergangen sind, mußt du nicht mehr mit einer MPU rechnen.
Zu beachten ist nämlich, daß bei Vorgängen vor 1999 die Tilgungsfrist und die Verwertungsfrist auseinander laufen. Das bedeutet, daß trotz zwischenzeitlich in den Registern erfolgten Tilgungen auch für einen weiteren Zeitraum die Vorgänge für Neuerteilungsverfahren verwertet werden dürfen!
Zu beachten ist nämlich, daß bei Vorgängen vor 1999 die Tilgungsfrist und die Verwertungsfrist auseinander laufen. Das bedeutet, daß trotz zwischenzeitlich in den Registern erfolgten Tilgungen auch für einen weiteren Zeitraum die Vorgänge für Neuerteilungsverfahren verwertet werden dürfen!
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