Uralt-Führerschein

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Reichert, Karl-Heinz
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Uralt-Führerschein

Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Mi 25. Mai 2005, 16:25

Hallo Profis,

kurz eine Frage. Meine Schwiegermutter hat noch einen alten FS.
Ausgestellt am 24.4.52 auf die Klasse vier und der Klasse 2 mit der Einschränkung nur Züge mit Anhänger bis bbH bis 20 km/h zu führen.
Was könnte/dürfte sie alles heute fahren (mit bzw. ohne Umtausch)

Danke für alle Antworten

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Fraggle
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Beitrag von Fraggle » Do 2. Jun 2005, 12:03

Hallo,

nachdem die Omi die Klasse 4 am 24.04.1952 also vor dem Stichtag 01.12.1954 erworben hat, ist Sie berechtigt, (nach der Umstellung/Umtausch) Kraftfahrzeuge der Klasse A unbeschränkt, B, M, L zu fahren.

Sie darf also einen PKW bis 3,5 t sowie Motorrad fahren. Um etwaige Probleme hinsichtlich einer Verkehrskontrolle zu vermeiden würde ich empfehlen, den alten Führerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen.
=Sie müssen nicht verrückt sein um bei uns zu arbeiten. Es erleichtert Ihren Alltag jedoch ungemein=

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 3. Jun 2005, 03:45

ohne Umtausch:
PKW bis 700 ccm
Krafträder bis 250 ccm
landwirtschaftl. ZGM mit Anhänger (20 km/h)

mit Umtausch:
- Klassen B,M,L,S
- Klasse A

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Reichert, Karl-Heinz
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Ur-Alt-FS

Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Fr 3. Jun 2005, 10:01

Hallo Leute,

danke für die schnelle Antwort.
Ist ja Wahnsinn !!

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