Führerschein da, aber vom Arzt Verbot

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
dadda
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Fr 8. Jul 2005, 12:02

Führerschein da, aber vom Arzt Verbot

Beitrag von dadda » Fr 8. Jul 2005, 12:14

Hallo,
vorletzte Woche ist mir schlecht geworden, habe meinen LKW geparkt und bin dann ohnmächtig geworden. Nach dem Aufwachen habe ich die Polizei bzw. Rettung gerufen, bin ins Krankenhaus gebracht worden und bei Durchchecken ist nichts rausgekommen - bin völlig gesund, habe ein wenig verengte Arterien, das wars. Trotzdem sagt mir der Arzt, ich darf nie wieder LKW fahren, und PKW 1/2 Jahr nicht.
Den Führerschein habe ich noch. Und der Arzt meinte ich sollte 4-6Wo. Autofahren sein lassen, danach könnte man in dringenden Fällen schon wieder fahren....
Was soll das? Warum soll ich, obwohl ich gesund bin, nicht mehr meinen Beruf ausüben dürfen....??? Die Leitlinie verstehe ich da anders....oder bin ich doof???

Dadda :(

Benutzeravatar
füchslein
Fortgeschrittener
Beiträge: 808
Registriert: Di 27. Apr 2004, 10:54
Wohnort: Regensburg/Bayern

Beitrag von füchslein » Fr 8. Jul 2005, 13:01

Das "Verbot" des Arztes hat keinerlei Wirkung!!
D.h. Du darfst mit Deinen Klassen fahren!!!

Sollte nur die Führerscheinstelle "Wind davon bekommen" wird Deine Fahreignung offiziell überprüft!

Sollte die Führerscheinstelle nichts erfahren, kannst Du fahren!!
Wenn etwas passiert, kann es nur sein, dass die Versicherung nichts zahlt bzw. dass Du Dich strafbar machst! (glaube §315 StGB)!!

Benutzeravatar
dadda
Aktiver Benutzer
Beiträge: 7
Registriert: Fr 8. Jul 2005, 12:02

Beitrag von dadda » Fr 8. Jul 2005, 14:03

Bitte schaut dazu unter meinem nächsten Beitrag...die Fragestellung wird dort weiter erläutert....

dadda

Benutzeravatar
füchslein
Fortgeschrittener
Beiträge: 808
Registriert: Di 27. Apr 2004, 10:54
Wohnort: Regensburg/Bayern

Beitrag von füchslein » Fr 8. Jul 2005, 14:06

Ich denke, ich habe Dir schon eine ausreichende Antwort geschrieben!!!!
Da wir nichts über Deinen Anfall/Erkrankung wissen, können wir nichts zu der Auskunft, die Dein Arzt Dir gegeben hat, sagen!!!


Die Begutachtungsleitlinien sind nur Ausführungen, die den Verw.leuten helfen sollen, fachärztliche Gutachten zu verstehen und hinterfragen zu können!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 25 Gäste