freiwillig FS abgegeben, möchte ihn nun wieder haben...

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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shila
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freiwillig FS abgegeben, möchte ihn nun wieder haben...

Beitrag von shila » Do 4. Aug 2005, 15:34

hallo,

also ich habe vor zweieinhalb jahren meinen FS freiwillig abgegeben, da er mir eh entzogen worden wäre,laut gutachten das ich machen musste.

doch man sagte mir es sei sinnvoller ihn freiwillig abzugeben als ihn durch die behörden einziehen zu lassen. :?

vllt kurz zur information,weswegen gutachten:
es sollte geprüft werden ob ich durch krankheit zum führen von fahrzeugen der klasse B geeignet bin.
das gutachten ergab, das ich unter dissoziativer zustände leide und derzeit nicht zum führen geeignet bin.

also habe ich im folge dieses gutachtens meinen FS freiwillig abgegeben.

mir wurde bestättigt das ich nach einer länger dauernde psychotherapeutischen behandlung mit hoher wahrscheinlichkeit meinen einignung wieder erlangen kann.

so das dazu.
inzwischen bin ich seit 26 monaten in behandlung. und bin durch meine ärzte auch als inzwischen sehr stabil ect eingeschätzt worden.

nun meine eigentliche frage wie bekomme ich denn meinen FS nun wieder?
also ich finde überall etwas dazu wenn er entzogen wurde, doch finde ich nichts dazu wenn man ihn freiwillig abgegeben hat.

wo muss ich hin und was brauchen oder werden die dann von mir an unterlagen ect?

vllt weis ja hier jemand eine antwort.
danke schon einmal fürs lesen

alles gute
shila

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wj
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Beitrag von wj » Do 4. Aug 2005, 15:41

Die Entziehung und der Verzicht sind in vielen Dingen gleichgestellt. Daher wird in den Veröffentlichungen fast immer nur die Entziehung behandelt.

Es muß ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt werden. Als nächstes muß die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nachgewiesen werden.

Was den Nachweis der Eignung angeht, kann das nur durch geeignete Gutachten gehen. Welches Gutachten das richtige ist, wird die Führerscheinstelle bestimmen. Deshalb erst einmal mit der Führerscheinstelle sprechen.
Da der Verzicht länger als 2 Jahre zurückliegt, sind auch die theoretische und praktische Prüfung abzulegen.

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shila
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Beitrag von shila » Fr 5. Aug 2005, 00:59

danke dir wj für deine antwort.

das hat mir eigentlich alle fragen beantwortet. hät nicht gedacht das das so "einfach" ist.

ja das ich die prüfungen machen muss haben die mir damals gesagt.

na dann werd ich mich mal mit der führerscheinstelle in verbindung setzen. und dann abwarten.

vielen dank

alles gute
shila

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