darf ich überhaupt den Führerschein machen?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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mövenpick
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darf ich überhaupt den Führerschein machen?

Beitrag von mövenpick » Mo 8. Aug 2005, 19:56

Hi@ALL

also folgendes: ich habe ein offenes Strafverfahren wegen Körperverletzung - kleine Schlägerei.

Wir nehmen in der Fahrschule gerade Thema 1 durch - persönliche Bedingungen. Da wurde besprochen, dass wenn man ein offenes Strafverfahren hat / Strafe nicht verbüst ist man keinen Führerschein ausgestellt bekommt.

Diese Strafverfahren beziehen sich doch aber nur auf Sachen die etwas mit dem Straßenverkehr zu tun haben oder? Also beispeilsweise wenn man schon mal zu schnell gefahren ist (Roller etc.) oder wenn man Drogen konsumiert hat und dabei erwischt wurde.

Aber nur weil ich jetzt jemanden aus Notwehr mal verkloppt hab (war nicht so doll O_o) werde ich doch jetzt meinen Führerschein ausgestellt bekommen.

Bei der Anmeldung in der Fahrschule wurde ich auch gefragt ob ich ein offenes Strafverfarhen habe - ich meinte ja weil ihc... (ist jetzt hier nicht so wichtig) auf jeden fall Körperverletzung. Und die Bürotussi meinte dann das es sich nur auf Sachen mit dem Straßenverkehr zu tun hat.

STIMMT das so?

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RAK
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Beitrag von RAK » Mo 8. Aug 2005, 20:22

Da dürfte die Fahrschule leider falsch liegen. Bei einem laufenden Strafverfahren wird jedenfalls nach hier örtlich gängiger Praxis keine Fahrerlaubnis erteilt. Das gilt auch, wenn ein Vergehen zur Last gelegt wird, daß auf den ersten Blick nichts mit dem Straßenverkehr zu tun hat. Gerade Körperverletzungsdelikte können Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen und die Verwaltungsbehörde jedenfalls in überdurchschnittlichen Fällen sogar zur Anordnung einer MPU veranlassen.
Überlegung dabei ist: wer sich nicht unter Kontrolle hat, dem wird keine Waffe wie ein tonnenschweres KfZ in die Hand gegeben! Ob es Notwehr war, wird der Richter entscheiden. Daran ist die VB dann auch gebunden.

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mövenpick
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Beitrag von mövenpick » Mo 8. Aug 2005, 20:35

bist du dir da ganz sicher? irgendwelche stgb einträge? beweise?

weil ich glaub scho an die aussagen der fahrschule wollt nur noch ma sichergehn

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Di 9. Aug 2005, 02:27

Also zunächst einmal. Die Mitarbeiterin der Fahrschule entscheidet nicht darüber, ob deine Führerscheinstelle das Erteilungsverfahren aussetzt oder nicht :!:
Sie kann aber vielleicht einschätzen, wie vergleichbare Fälle von der für euch zuständigen Führerscheinstelle bisher gehandhabt werden.
Rechtlich sieht es so aus:
Ich kann das Verfahren zur Erteilung einer Fahrerlaubnis dann aussetzen, wenn durch eine Verurteilung Bedenken an der Kraftfahreignung begründet werden können. Einen konkreten Bezug zur Teilnahme am Straßenverkehr muß die begangene Tat nicht haben. Bei einer Körperverletzung z. B. kommt es darauf an, ob sich Anhaltspunkte für ein erhöhtes Aggressionspotential zeigen. Hierdurch könnten Eignungsbedenken begründet sein, welche durch eine MPU auszuräumen wären.
Bei der ersten Körperverletzung würde ich, wenn sich aus dem Sachverhalt keine schwerwiegenden Bedenken ergeben, wohl keine MPU anordnen. Bei mehrfacher Körperverletzung würde ich zumindest ins Grübeln kommen.
Die Schwierigkeit dabei ist aber, daß die Führerscheinstelle üblicherweise von Delikten außerhalb des Straßenverkehrs üblicherweise von der Polizei nicht unterrichtet wird und diese Delikte daher nur in Einzelfällen bekannt werden. Sind sie aber bekannt, müssen sie auch bewertet werden.

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Auge
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Beitrag von Auge » Di 9. Aug 2005, 11:38

@ mövenpick,

sobald die Führerscheinstelle von dem Verfahren Wind bekommt, wird auch geprüft. Gerade eine Körperverletzung gibt Anhaltspunkte auf agressives Verhalten. War auch noch Alkohol im Spiel ???
Du solltest dein Verhalten mal überprüfen, Bürotussi hört sich auch scheiße an.

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Beitrag von mövenpick » Di 9. Aug 2005, 12:54

bei der von mir verursachten Körperverltzung handelte es sich um Notwehr. Ich wurde dafür aber trotzdem von "dem Opfer" angezeigt. Eine Gegenstellung seitens meiner habe ich scho vor ca. 3-4 Monaten bei der Polizei abgegeben, bis jetzt aber keine Antwort bekommen ... also ich denke das die Anzeige nicht erstattet wurde.

es war wiegesagt notwehr - also wenn die auf der prüfstelle da jetzt meine daten etc. checken und sehen ich hab (vllt) ne anzeige wegen körpervertlzung können die dann einsehen um was es sich genau in meinem fall gehandelt hat oder sthet da einfach nur körperverletzung ohne ne art kurzbericht anschauen zu können?

es war meine erste "straftat" die ich begangen habe - auch wenn es ja selbst nicht einmal das war.

also wenn es meine erste war und das der einzigste eintrag überhaupt is wird da scho nix schief laufen oder was meint ihr?

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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 10. Aug 2005, 01:40

Ob es sich bei der Körperverletzung tatsächlich um "Notwehr" gehandelt hat, wird ggf. das Gericht feststellen. Steht allerdings Aussage gegen Aussage und sind keine anderen Zeugen vorhanden, kann es durchaus sein, daß das Verfahren eingestellt wird. Würdest du allerdings wg. Körperverletzung verurteilt, könnte dies eine Tatsache darstellen, welche Zweifel an deiner Kraftfahreignung begründen. Ob deine Führerscheinstelle deswegen eine Eignungsüberprüfung für erforderlich hält, kann dir hier niemand sagen.
Wenn der Führerscheinstelle das laufende Verfahren wg. Körperverletzung bekannt wird, dann wird sie vermutlich die Strafakte vom Gericht anfordern. Hieraus kann sie die näheren Umstände und Fakten ersehen und ihre Entscheidung hinsichtlich einer Eignungsüberprüfung treffen.

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Beitrag von RAK » Mi 10. Aug 2005, 20:19

So wie ich es lese bist Du gar nicht sicher, ob ein Verfahren gegen Dich läuft oder nicht? Falls das Verfahren eingestellt wurde erhälst Du nur eine Einstellungsnachricht, wenn Du als Beschuldigter vernommen worden bist. Das müßtest Du zuerst klären. Falls ein Verfahren läuft wird die VB in der Regel den Ausgang abwarten und wie Mork schon sagte, die Akte anfordern.

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