2 Personen auf Klasse M?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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the_real_nic
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2 Personen auf Klasse M?

Beitrag von the_real_nic » Do 15. Dez 2005, 21:39

Hallo!
Ich wollte nur fragen, ob ich auf einem 50ccm Roller mit Führerscheinklasse B 2 Leute transportieren darf?
Danke

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Fr 16. Dez 2005, 04:09

Wenn du mit 2 Leuten den Fahrer + 1 Beifahrer meinst:
Ja!

Die Beschreibung der Klasse M in § 6 FeV macht hinsichtlich Beifahrer keine Aussagen, sondern stellt lediglich auf bbH (45 km/h) und Hubraum (50 ccm) ab.
Somit darf du immer dann einen Sozius auf dem Kleinkraftrad mitnehmen, wenn die Bestimmungen des 35a Abs. 9 StVZO beachten:
"Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können."

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