Fahrerlaubnis nach Prüfung oder Führerscheinaushändigung?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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rs33066
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Fahrerlaubnis nach Prüfung oder Führerscheinaushändigung?

Beitrag von rs33066 » Fr 3. Feb 2006, 18:26

Mein Sohn hat Anfang November (12 Tage vor seinem 18. Geburtstag) seine praktische Prüfung bestanden. Der Führerschein wurde nicht ausgehändigt.

An seinem 18. Geburtstag ist er nicht gefahren, weil es ein Sonntag war. Am darauf folgenden Montag hatte er mittags zwei Freistunden und ein Freund hat ihn zur Kreisverwaltung gefahren. Sie sind um 12.31 dort angekommen. Öffnungszeit war bis 12.30 Uhr und man hat sie abgewiesen.

Hier muss man erwähnen, dass wir in einem Flächenkreis wohnen, der absolut blöd zugeschnitten ist. Die Kreisverwaltung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln von uns aus so gut wie gar nicht zu erreichen (ich habe es einmal gemacht, für die Erledigung des "Dienstgeschäftes" habe ich 15 Minuten gebraucht, mit Fahrt 5 Stunden 30 Minuten!!!).
Mit dem Auto braucht man eine knappe Stunde wenn man nicht in den Feierabendverkehr kommt. Jetzt hat die Straßenverkehrsbehörde aber nur donnerstags bis 17.30 geöffnet, sonst nur vormittags. Aber donnerstags hat mein Sohn lange Schule. Die Weihnachtsferien fielen bis auf die Feiertage flach, da er seinen Führerschein noch abarbeiten musste.

Bei einer Verkehrskontrolle habe ich den Polizisten gefragt, warum der Führerschein meinem Sohn nicht bei der Prüfung ausgehändigt wurde. Mein Sohn war mittlerweile schon sauer, weil er noch nicht fahren durfte.
Der nette Polizist hat mir daraufhin erklärt, dass es einen Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein gibt. Die Fahrerlaubnis habe mein Sohn durch die Prüfung erlangt, der Führerschein sei nur das Dokument um dies nachzuweisen. Wenn mein Sohn jetzt Auto fahren würde, wäre es eine Ordnungswidrigkeit, da er nicht mit dem Führerschein nachweisen kann, dass er die Fahrerlaubnis hat.
Mein Sohn war natürlich total begeistert und ich beruhigt, weil mir diese Erklärung auch logisch erschien.

Er ist also daraufhin Auto gefahren und hat es geschafft in drei Verkehrskontrollen zu kommen (so was schaffe ich in fünf Jahren nicht). Er hat sich jedes Mal mit seinem Personalausweis ausgewiesen, die Polizisten haben die Daten abgefragt und er musste noch nicht einmal etwas bezahlen, es waren somit immer sehr nette Beamte.
Letzte Woche ist er dann an eine nicht so nette Beamtin geraten. Diese hat seine Daten ebenfalls überprüft und hat behauptet, es gäbe keinen Eintrag, er hätte keine Fahrerlaubnis. Die Polizistin erklärte, dass seine Prüfung nach drei Monaten (die übrigens noch lange nicht vorbei waren) verfallen wäre. Er musste mein Auto stehen lassen.

Am nächsten Tag habe ich mir einen halben Tag Urlaub genommen, mein Sohn hat zwei Stunden in der Schule geschwänzt und wir sind zum Straßenverkehrsamt gefahren. Er hat ohne irgendeinen Kommentar seinen Führerschein erhalten.

Heute haben wir jetzt beide eine Anzeige bekommen. Er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und ich, weil ich das ganze zugelassen habe.

Es kann doch nicht sein, dass ein Behördengang hier ausschlaggebend ist. Hier im Internet finde ich nur widersprüchliche Informationen. Überwiegend gibt es die These von dem netten Polizisten, die Führerschein und Fahrerlaubnis strikt trennen. Auf zwei Seiten habe ich aber die Aussage gefunden, dass man die Fahrerlaubnis nur mit der Aushändigung des Führerscheins erlangt. Was stimmt jetzt?

Und wenn es wirklich Fahren ohne Fahrerlaubnis war, mit welchen Konsequenzen haben wir zu rechen?

Ich freue mich über Antworten, die mir weiter helfen...
Vielen Dank!

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Ferdi
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Beitrag von Ferdi » Fr 3. Feb 2006, 18:57

Hallo rs33066,

leider muss ich dir sagen, dass du und dein Sohn mit einer Strafanzeige zu rechnen habt.

Gem. § 22 Abs. 4 letzter Satz FEV ist die Erteilung einer Fahrerlaubnis in diesem Fall an die Aushändigung des Führerscheines gebunden.

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.

Was ihr nun im Strafverfahren zu erwarten habt, vermag ich nicht zu sagen. Hinsichtlich der Fahrerlaubnis deines Sohnes wird aller Voraussicht nach Abschluss der Verfahren die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar anordnen müssen. Die Fahrerlaubnisbehörde hat keinen Spielraum, wenn ein Eintrag im KBA erfolgt. Ebenso wird sich die Probezeit für deinen Sohn um zwei Jahre verlängern.

Die Aussage des Polizisten, dass dein Sohn ohne Aushändigung des Führerscheines fahren darf ist falsch.

Viele Grüße

Ferdi

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 4. Feb 2006, 07:22

Im großen und ganzen hat Ferdi schon alles gesagt. In einem Punkt bin ich allerdings anderer Auffassung.
Da dein Sohn aufgrund des noch nicht ausgehändigten Führerscheins noch nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war (daher ja auch die Anzeige wg. Fahrens ohne Fahrerlaubnis), hatte er auch noch keine Probezeit. Somit muß er
a) an keinem Aufbauseminar teilnehmen und
b) wird die Probezeit (da keine besteht) auch nicht verlängert.

Bezügl. des Strafverfahrens wäre es für dich sicherlich hilfreich, wenn du den Polizeibeamten benennen könntest, der dir diese Auskunft gegeben hat und wenn dieser seine Aussage auch bestätigen würde.
Kommt es zu einer rechtskräftigen Entscheidung gegen euch, dann erhaltet ihr vermutlich nur eine Geldstrafe sowie 6 Punkte im Verkehrszentralregister, wobei bei deinem Sohn auch ein einmonatiges Fahrverbot im Bereich des möglichen ist. Kommt halt auf den Richter an. Mit einer Fahrerlaubnisentziehung muß er m. E. bei dem Sachverhalt nicht rechnen.

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Hartmut
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Re: Fahrerlaubnis nach Prüfung oder Führerscheinaushändigung

Beitrag von Hartmut » Sa 4. Feb 2006, 07:31

rs33066 hat geschrieben:Mein Sohn hat Anfang November (12 Tage vor seinem 18. Geburtstag) seine praktische Prüfung bestanden. Der Führerschein wurde nicht ausgehändigt.

Bei einer Verkehrskontrolle habe ich den Polizisten gefragt, warum der Führerschein meinem Sohn nicht bei der Prüfung ausgehändigt wurde.

Zunächst einmal haben Ferdi und Mork vom Ork schon alles gesagt.

Was die Aushändigung des Führerscheins betrifft, durfte diese gar nicht am Tag der praktischen Prüfung erfolgen, da er noch keine 18 Jahre alt war. Erst ab dem 18. Lebensjahr darf ein Führerschein oder eine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt werden, da dann erst das erforderliche Mindestalter für die Klasse B erreicht ist.

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