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Zugmaschine mit Anhänger

Verfasst: Sa 25. Feb 2006, 13:18
von Walter45
Hallo zusammen,
meine FE´s A1,A,B,C1(171)BE,C1E,CE(79C1E>12000kgL<3)M,L(174,175)
habe folgende Fragen:
Darf ich z.B. eine Zugmaschine (Traktor,Unimog) mit 2-achs-Anhänger mit zGG. über 12t fahren - auch über 25km/h ??
habe gehört, daß CE auch die Klasse T einschließt.

Wie viel GesGew. darf ich nun eigentlich mit (79C1E>12000kgL<3) wirklich fahren ?
vielen Dank für Eure Antworten.

Beste Grüsse Walter

Verfasst: So 26. Feb 2006, 14:25
von wj
Wenn der Traktor nicht schneller als 32 km/h ist, darfst Du mit maximal 25 km/h fahren (Klasse L).
Mit der Klasse CE79 (eine eingeschränkte Klasse CE, beinhaltet daher nicht die Klasse T) darfst Du Züge fahren bis zum 18,75 to zGG. wobei es auf das Verhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ankommt. Nur druckluftgebremsten Kombinationen (zGG Zugfahrzeug (7,5 to) x 1.5 für den Anhänger).

Verfasst: Mo 27. Feb 2006, 08:08
von G.G.
Zusatz zu CE79:

Bei diesen Fahrzeugkombinationen darf der Anhänger nur eine Achse haben. Daher scheidet die Verwendung dieser Klasse für Deine Fallkonstellation aus.

Verfasst: Di 28. Feb 2006, 10:04
von wj
Zur Klasse L fehlt noch ein Hinweis: die Fahrzeuge müssen bei der konkreten Fahrt in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden oder es müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder Fluförderfahrzeuge sein.

Verfasst: Di 28. Feb 2006, 13:01
von MorkvomOrk
wj hat geschrieben:Zur Klasse L fehlt noch ein Hinweis: die Fahrzeuge müssen bei der konkreten Fahrt in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden oder es müssen selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler oder Fluförderfahrzeuge sein.
Da im geschilderten Fall offensichtlich CE 79 erteilt wurde, wurde frühere Kl. 3 erteilt. Somit besteht auch die Schlüsselzahl 174, womit auch Zugmaschinen ohne die Beschränkung auf Land- und Forstwirtschaft geführt werden dürfen.

Verfasst: Di 28. Feb 2006, 13:39
von G.G.
MorkvomOrk hat geschrieben:Da im geschilderten Fall offensichtlich CE 79 erteilt wurde, wurde frühere Kl. 3 erteilt. Somit besteht auch die Schlüsselzahl 174, womit auch Zugmaschinen ohne die Beschränkung auf Land- und Forstwirtschaft geführt werden dürfen.
Ja, dann aber nur mit einachsigem Anhänger. Bei Mehrachsern hilft nur die Klasse L und die ist auf Land- und Forstwirtschaft begrenzt.

Verfasst: Di 28. Feb 2006, 13:45
von MorkvomOrk
Wenn du mit deinem Hinweis unseren Ausgangsfall meinst: Einverstanden.
Grundsätzlich kann ich aber mit 174 auch ZGM bis bbH 32 km/h einschließlich Mehrachsanhängern führen, sofern der Zug nicht schneller als 25 km/h fährt etc.
Ebenfalls einverstanden?

Verfasst: Di 28. Feb 2006, 14:12
von G.G.
Ja :D