Dreiachser-FE ?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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Reichert, Karl-Heinz
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Dreiachser-FE ?

Beitrag von Reichert, Karl-Heinz » Fr 10. Mär 2006, 08:26

Hallo,

eine Frage: Habe einen Anhänger gesehen, der mittig eine sogenannte Dreifachachse hatte. Die Achsen liegen von der ersten bis zur dritten Achse genau 990 mm auseinander. Könnte ich diesen Hänger mit der alten Klasse 3 fahren, weil der Achsabstand ähnlich wie bei einer Tandemachse unter 1 m liegt ??[/img]

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Mr. T
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Beitrag von Mr. T » Fr 10. Mär 2006, 12:50

Der Begriff der Tandemachse ist nirgendwo gesetzlich definiert. Er geht zurück auf den früheren § 34 Abs. 1 Satz 2 StVZO. Danach ist als Einzelachslast (Einzelachse) die Gesamtlast aller Räder bestimmt, deren Mittelpunkte zwischen zwei weniger als 1 Meter voneinander entfernten, zum Mittellängsschnitt des Fahrzeugs rechtwinklig stehenden Vertikalebenen liegen. Die Bestimmung enthält keine Festlegung, wieviele Achsen sich konstruktiv innerhalb des Meterabstandes befinden dürfen, so dass die Bedingung nach meinem Dafürhalten auch bei 3 Achsen, die innerhalb dieses Meterabstands angeordnet sind, als erfüllt anzusehen ist.

P.S.: diese Antwort habe ich aus:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... t&p=416239 :wink:

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