Führerschein Beantragung nach 15 Jahre Entzug wegen Alkohol

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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aruna
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Führerschein Beantragung nach 15 Jahre Entzug wegen Alkohol

Beitrag von aruna » So 2. Apr 2006, 17:45

Im Sept 1991 wurde mir der Führerschein entzogen wegen Alkohol. Bei der MPU wurde mir gesagt, daß ich erst einen Entzug machen müßte. Diesen habe ich auch
gemacht, konnte mir dann aber aus finanziellen Gründen
eine neue Führerscheinprüfung nicht erlauben. Im Okt., also nach Ablauf von 15 Jahren möchte ich nun nochmals den Führerschein machen. Welche Auflagen kann mir nach dieser Zeit die Führerscheinstelle machen. Habe keinerlei Eintragungen in Flensburg, auch polizeilich bin nie aufgefallen. Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir helfen könntet.

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » So 2. Apr 2006, 23:09

Damit nach 15 Jahren der Führerschein ohne MPU-Auflage neu erworben werden kann, darf in der Zwischenzeit kein Führerscheinantrag abgelehnt worden sein.

Die bestandskräftige Ablehnung eines Fahrerlaubnisantrags lässt nämlich die 15 Jahresfrist von neuem beginnen.

Was genau ist denn passiert, als Dein letzter Führerscheinversuch am Geldmangel gescheitert ist: gab es zum Schluss einen Ablehnungsbescheid der Behörde?

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