Umschreibung: Führerschein mit (DDR)Erweiterung?

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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griisu
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Registriert: Mo 24. Apr 2006, 20:45

Umschreibung: Führerschein mit (DDR)Erweiterung?

Beitrag von griisu » Mo 24. Apr 2006, 21:15

Hallo,

Es geht um die Umschreibung eines Führerscheines von 1991,
in dem zusätzlich zu den Klassen 3, 4 und 5 unter
"Weitere Amtliche Eintragungen" folgender Eintrag vermerkt ist:

"Kl. 4 SEIT 1988 ERW. AUF 60 KM/H".

Also ist die übliche Klasse 4 ausdrücklich auf 60km/h erweitert worden,
(Übertrag aus einem älteren DDR-Führerschein von 1988)
was meines Wissens so nicht die Regel ist.

Dieser Führerschein berechtigt also momentan nicht nur zum Führen der
DDR-Mopeds (die ja wohl trotz 60km/h laut Einigungsvertragsklausel auch mit der momentanen Klasse M gefahren werden dürfen), sondern zu
allem, was zwei Räder hat, zugelassen ist und 60km/h fährt.

Meine Frage ist: Wie wird dieser Sonderfall bei der Umschreibung nach neuen Regelungen berücksichtigt?

Und was muss man bei der Umschreibung noch beachten?
Habe da irgendwas bezüglich 12-Tonnern aufgeschnappt, was ich nicht ganz einordnen kann.


Danke.
griisu.

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125Chaos
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Beitrag von 125Chaos » Sa 29. Apr 2006, 23:55

Mit dem Führerschein Klasse 4, der der heutigen Klasse M entspricht, darf man alle "Kleinkrafträder" fahren. Das sind die neuen 45 km/h Roller, die etwas älteren 50 km/h Mopeds und die Simson-Schwalbe mit ihren 60 km/h. Alles was schneller ist (eine höhere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit hat), zählt zu den Leichtkrafträdern, bei denen 125 ccm die Hubraumgrenze ist. D.h. ein auf 60 km/h frisierter neuerer Rolle verliert in jedem Fall seine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad, auch wenn der Fahrer einen richtigen Motorradführerschein hätte.

Da ein Fahrzeug, welches eine Betriebserlaubnis als Kleinkraftrad hat, nur mit einer neuen Betriebserlaubnis als Leichtkraftrad gefahren werden darf, welche wiederum nur nach einer Einzelfallprüfung beim TÜV erworben werden kann, frage ich mich, ob es überhaupt Sinn machst, wenn Du Dich hier auf eine allgemeine 60 km/h Begrenzung berufen willst. Das Geld, was Du hier in eine individuelle Betriebserlaubnis steckst, solltest Du am besten in einen A1 oder am besten A Führerschein investieren.

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