Mit Klasse B die A1 bekommen???

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
Frag_bloß_nicht.
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: Fr 12. Mai 2006, 11:46

Mit Klasse B die A1 bekommen???

Beitrag von Frag_bloß_nicht. » Fr 12. Mai 2006, 11:52

Ich hab vor einiger Zeit gelesen, das man wenn man den Führerschein Klasse 3/ B besitzt, nur noch 8 Stunden Theorie machen muß um die Klasse A1 zu bekommen.
Hab die Klasse drei seit 8 Jahren.


Kann ich damit dann den Roller von meinem Freund fahren(125ccm)?




*mercie*

Benutzeravatar
125Chaos
Aktiver Benutzer
Beiträge: 55
Registriert: Di 7. Mär 2006, 21:47

Beitrag von 125Chaos » Fr 12. Mai 2006, 18:06

Das ist definitiv blödsinn:

wenn Du Klasse B hast, musst Du für jeden Motorradführerschein (egal ob A1, A beschränkt oder A unbeschränkt) zwar nur 6 Doppelstunden allgemeine Theorie neben den 4 Doppelstunden motorradspezifische Theorie besuchen, aber in jedem Fall noch eine komplette Praxisausbildung mit 12 Sonderfahrten und zusätzlichen Übungsfahrten zum Erlernen der Grundfahraufgaben und Zurechtfinden im Stadtverkehr.

Da wäre es in Deinem Fall sinnvoller, gleich einen großen A Führerschein zu erwerben.

Benutzeravatar
MorkvomOrk
Forums-Methusalem
Beiträge: 4255
Registriert: So 21. Jul 2002, 19:34
Wohnort: Mainfranken, Bayern

Beitrag von MorkvomOrk » Sa 13. Mai 2006, 05:10

125Chaos hat vollkommen recht!

Rechtsgrundlage ist die Fahrschülerausbildungsordnung (FahrschAusbO).

1.) 6 Doppelstunden allgemeine Theorie (statt 12 Doppelstunden) = Anlage 1 zur FahrschAusbO i. V. m. § 4 Abs. 3 Satz 2 FahrschAusbO

2.) 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff = Anl. 2.8 FahrschAusbO

3.) Übungsstunden:
= § 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Halbsatz 2 und Satz 2 FahrschAusbO

4.) Besondere Ausbildungsfahrten:
5 x Überlandfahrt
4 x Autobahnfahrt
3 x Nachtfahrt
= Anlage 4 zur FahrschAusbO

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste