Der alte Führerschein Kl.3 entzogen.jetzt nur noch BE und ML
- Welle
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Der alte Führerschein Kl.3 entzogen.jetzt nur noch BE und ML
Hallo..
mir wurde vor einiger Zeit der Führerschein für 9 Monate entzogen.
Als ich den neuen bekommen habe ist es mir leider erst zu spät aufgefallen, das ich jetzt keine Kleintransorter + Wohnmobile fahren darf.
Dafür brauche ich laut neuer EU Führerscheine doch noch die Klasse C1. oder?
Muss ich nun wieder eine komplett neue Prüfung ablegen?
Bin völlig verzweifelt..
Danke schon mal für hilfreiche Tipps!!!
mir wurde vor einiger Zeit der Führerschein für 9 Monate entzogen.
Als ich den neuen bekommen habe ist es mir leider erst zu spät aufgefallen, das ich jetzt keine Kleintransorter + Wohnmobile fahren darf.
Dafür brauche ich laut neuer EU Führerscheine doch noch die Klasse C1. oder?
Muss ich nun wieder eine komplett neue Prüfung ablegen?
Bin völlig verzweifelt..
Danke schon mal für hilfreiche Tipps!!!
- matchbox
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Sofern die Wohnmobile und Kleintransporter unter 3,5 to sind, genügt Dir die Klasse B. Haben Sie ein Gewicht von mehr als 3,5 to und sind nicht schwerer als 7,5 to brauchst Du allerdings die Klasse C1.
Sofern Dein Entzug der Fahrerlaubnis nicht länger wie zwei Jahre her ist, kannst Du unter Vorlage eines Erste Hilfe Kurses und der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen noch prüfungsfrei die Erweiterung Deiner Fahrerlaubnis beantragen.
Wenn aber der Entzug der Fahrerlaubnis schon länger als 2 Jahre (entscheidend ist i.d.R. die damalige Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei) her ist, bekommst Du die C1 nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Ausbildung musst Du keine machen.
Sofern Dein Entzug der Fahrerlaubnis nicht länger wie zwei Jahre her ist, kannst Du unter Vorlage eines Erste Hilfe Kurses und der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchungen noch prüfungsfrei die Erweiterung Deiner Fahrerlaubnis beantragen.
Wenn aber der Entzug der Fahrerlaubnis schon länger als 2 Jahre (entscheidend ist i.d.R. die damalige Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei) her ist, bekommst Du die C1 nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Ausbildung musst Du keine machen.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)
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ja ist es...matchbox hat geschrieben: Wenn aber der Entzug der Fahrerlaubnis schon länger als 2 Jahre (entscheidend ist i.d.R. die damalige Beschlagnahme des Führerscheins durch die Polizei) her ist, bekommst Du die C1 nur nach Ablegung der theoretischen und praktischen Prüfung. Ausbildung musst Du keine machen.
Was für kosten kommen da wohl auf mich zu??
Brauche ich dann noch Fahrstunden?
Merci für Deine schnelle Antwort..
Grüße Welle
- Volker Kalus
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1. Führerscheinverfahren bei den Behörden: 42,60 EuroWelle hat geschrieben:Was für kosten kommen da wohl auf mich zu??
Brauche ich dann noch Fahrstunden?
2. Prüfungsgebühr TÜV
a) theoretische Prüfung: 8,70 Euro (Ziff. 401.1 des Gebührentarifs)
b) praktische Prüfung: 111,00 Euro (Ziff. 402.5 des Gebührentarifs)
Hinweis: wenn du auch die Anhängerberechtigung möchtest (=C1E), dann mußt du zwei praktische Prüfungen ablegen.
3. Was die Fahrschule für die Vorstellung zur Prüfung berechnet, mußt du dort erfragen.
Fahrstunden:
Du bist von der Ausbildungspflicht befreit (§ 7 Abs. 1 Ziff. 1 Fahrschülerausbildungsordnung). Allerdings wird dich eine Fahrschule erst dann zur Prüfung anmelden und vorstellen, wenn sie überzeugt ist, daß du die erforderlichen Kenntnisse besitzt.
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