Hallo,
diese Frage, ob mit C1E auch T gefahren werden darf, wurde in verschiedenen Foren schon des öfteren mal diskutiert. Ich darf es mir erlauben, eine wichtige Ergänzung zu machen, mit der die Frage im Prinzip beantwortet ist (Auszug aus
http://www.fahrlehrerverband-bw.de, Fahrlehrerverband, Zeitschrift "Fahrschulpraxis").
Folgende Fakten sind wichtig, insbesondere Punkt 4 - darauf kommt es nämlich an.
1. Offiziell gilt: "C1 ersetzt T nicht"
2. "Gelegentlich wird angenommen, Klasse C1E schließe Klasse T ein. Das ist nicht der Fall; eingeschlossen ist lediglich BE - auch D1E, sofern der Inhaber ebenfalls D1 besitzt."
3. "Klasse T nur für land- und forstwirtschaftlichen Einsatz" (...) erklärt sich von selbst.
ABER:
4. Was ist, wenn (...) "ein Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1 als Aushilfe auf einem Bauernhof eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h und
nicht mehr als 7,5 Tonnen zG fahren soll?"
Nach dem eindeutigen Wortlaut der FeV
kann es keine Zweifel an der Zulässigkeit geben, solange die Zugmaschine solo oder mit einem Anhänger von maximal 750 kg zG geführt wird. Besäße er C1E, wären beim Mitführen größerer Anhänger die engen Regeln dieser Klasse zu beachten.
Auf die fett markieren Teile kommt es an. Ergo:
es ist zulässig - wenn die entsprechenden Einschränkungen (siehe oben, max. 7,5 Tonnen usw...)
beachtet werden.
Mit diesem Hinweis möchte ich eben dazu beitragen, dass diese Frage nun geklärt ist (ich hab es ja vorher auch nicht gewußt).
Gruss brummelbaer