Besitzstandsschutz nach Entziehung der Fahrerlaubnis?
Verfasst: Mi 14. Jun 2006, 10:16
Hallo,
kennt jemand Rechtsprechung und/oder gängige Verwaltungspraxis zu folgender Frage:
Sind nach einer Entziehung und Ablauf der Sperrfrist bei Erteilung der neuen Fahrerlaubnis die auf dem "alten" Führerschein eingetragenen Schlüsselzahlen (in diesem Fall 171-173 Anl. 3 FeV) zu überschreiben bzw. bei Beantragung einer Ausnahmegenehmigung diese zu gewähren?
Problem ist, dass bei der Neuerteilung keine Prüfung abgelegt werden musste, allerdings die Behörde sich darauf beruft, dass durch die Entziehung die Fahrerlaubnis erloschen war und es deswegen bei Neuerteilung auch keine Umschreibung der Qualifikationen gibt.
Danke und Gruss
kennt jemand Rechtsprechung und/oder gängige Verwaltungspraxis zu folgender Frage:
Sind nach einer Entziehung und Ablauf der Sperrfrist bei Erteilung der neuen Fahrerlaubnis die auf dem "alten" Führerschein eingetragenen Schlüsselzahlen (in diesem Fall 171-173 Anl. 3 FeV) zu überschreiben bzw. bei Beantragung einer Ausnahmegenehmigung diese zu gewähren?
Problem ist, dass bei der Neuerteilung keine Prüfung abgelegt werden musste, allerdings die Behörde sich darauf beruft, dass durch die Entziehung die Fahrerlaubnis erloschen war und es deswegen bei Neuerteilung auch keine Umschreibung der Qualifikationen gibt.
Danke und Gruss