Angaben beim Gesuch um Erteilung eines Führerausweises

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
Antworten
Benutzeravatar
Bullinchen
Aktiver Benutzer
Beiträge: 1
Registriert: So 6. Aug 2006, 22:08

Angaben beim Gesuch um Erteilung eines Führerausweises

Beitrag von Bullinchen » So 6. Aug 2006, 22:19

dort sind ja einige punkte zum ausfüllen. mitunter punkt 5 vorstrafen und massnahmen. dabei wird gefragt ob man schon mal bestraft wurde und was es für eine strafe war. ich damals noch wohnhaft in deutschland hatte dort vor 8 jahren eine geldstrafe wg. besitz von geringen mengen btm. in deutschland wird diese strafe nach spätestens 5 jahren aus dem register gelöscht. muss ich dann jetzt beim führerscheinantrag in der schweiz trotzdem angeben dass ich damals in deutschland bestraft wurde ? kommt bestimmt nicht so gut wenn ich den führerschein jetzt in der schweiz machen möchte...
also muss ich angaben dazu machen oder nicht ? ist ja schon lange her und bin seit damals auch brav geworden und es ist seither nichts mehr vorgefallen.

danke.

Benutzeravatar
G.G.
Fortgeschrittener
Beiträge: 2173
Registriert: Di 29. Apr 2003, 13:39
Wohnort: Frankfurt am Main

Beitrag von G.G. » Mo 7. Aug 2006, 06:50

Wenn es gelöscht ist und Du den Führerschein nun in Deiner neuen Heimat machst, dann besteht doch gar nicht die Gefahr, dass die damalige Auffälligkeit in Deutschland hochkocht.

Daher würde ich schweigen. :D
G.G.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 23 Gäste