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Angaben beim Gesuch um Erteilung eines Führerausweises

Verfasst: So 6. Aug 2006, 22:19
von Bullinchen
dort sind ja einige punkte zum ausfüllen. mitunter punkt 5 vorstrafen und massnahmen. dabei wird gefragt ob man schon mal bestraft wurde und was es für eine strafe war. ich damals noch wohnhaft in deutschland hatte dort vor 8 jahren eine geldstrafe wg. besitz von geringen mengen btm. in deutschland wird diese strafe nach spätestens 5 jahren aus dem register gelöscht. muss ich dann jetzt beim führerscheinantrag in der schweiz trotzdem angeben dass ich damals in deutschland bestraft wurde ? kommt bestimmt nicht so gut wenn ich den führerschein jetzt in der schweiz machen möchte...
also muss ich angaben dazu machen oder nicht ? ist ja schon lange her und bin seit damals auch brav geworden und es ist seither nichts mehr vorgefallen.

danke.

Verfasst: Mo 7. Aug 2006, 06:50
von G.G.
Wenn es gelöscht ist und Du den Führerschein nun in Deiner neuen Heimat machst, dann besteht doch gar nicht die Gefahr, dass die damalige Auffälligkeit in Deutschland hochkocht.

Daher würde ich schweigen. :D