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D zu Probefahrtzwecken bzw.Überführungszwecken

Verfasst: Do 10. Aug 2006, 14:19
von Axel Rentzsch
Ich habe die alte Klasse 3 und habe jetzt CE gemacht.

Gibt es eine Ausnahmegenehmigung für D zu Probefahrt bzw.

Überführungszwecken ohne Personen zu Transportieren.

Ich bin Kfz Mechaniker in der Lkw Branche und habe gelegentlich auch

Busse zu reparieren.

Verfasst: Do 10. Aug 2006, 14:31
von Ferdi
Durch Verordnung vom 09.08.2004 (BGBl I S. 2092) wurde § 6 Abs. 4 FeV dahingehend eingeschränkt, dass mit den Klassen C, C1, CE und C1E nur noch Busse ohne Fahrgäste geführt werden dürfen, wenn die betreffende Fahrt der Überprüfung des technischen Zustandes des Fz. dient.
Überführungsfahrten "zu einem anderen Ort" (ohne technische Üerprüfung) sind nicht mehr zulässig. Diese Einschränkung ist auf Beanstandung der EU-Kommission erfolgt, weil derartige Fahrten nicht durch die Zweite EU-Führerscheinrichtlinie geckt seien (amtliche Begründung in BR-Dr. 305/04 S. 18).

Viele Grüße
Ferdi