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Fahren ohne Versicherungsschutz ?

Verfasst: Do 28. Sep 2006, 22:23
von tomtom
Hallo @ all,
mein Sohn (20J. seit 1J. den Führerschein) fährt wissentlich den Wagen von meiner Schwiegermutter obwohl er keinen Versicherungsschutz hat. Versichert sind Fahrer ab 45 Jahre laut Versicherung. Was hat das für Eltern oder Versicherungsnehmer für Folgen im Falle eines Unfalls ? - Wie kann ich das Fahren unterbinden-Ist es schon eine Straftat ? - Anzeige ? - wen, Fahrer oder Versicherungsnemer ?
Eltern auch evtl. Haftbar ?

Verfasst: Fr 29. Sep 2006, 10:26
von MRS
Die Anfrage ist nicht ganz eindeutig, daher gehe ich im Folgenden von folgenden Voraussetzungen aus:

1.) Der Wagen der Schwiegermutter ist haftpflichtversichert
2.) Die Schwiegermutter genießt einen Rabatt, wenn nur mindestens 45-Jährige mit dem Fahrzeug fahren

Eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz liegt in diesem Falle nicht vor. Weder Fahrer noch Versicherungsnehmer und schon gar nicht die Eltern des Fahrers machen sich strafbar.

Der Wagen ist bei einem Unfall versichert. Allerdings werden vom Versicherungsnehmer (Halter(in) des Kfz) die Pflichten aus dem Versicherungsvertrag verletzt (sog. Obliegenheiten). Die Folge hiervon ist, dass die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer in Regress nehmen kann. "Regress" bedeutet: Die Versicherung zahlt zwar Schadensersatz an den geschädigten Unfallgegner, holt sich das Gezahlte aber von ihrem Versicherungsnehmer wieder zurück. Der Regress der Haftpflichtversicherung ist allerdings gesetzlich auf maximal 5.112,92 € (= 10.000,00 DM) begrenzt.

Eine weitere Folge ist die obligatorische Kündigung des Vertrages seitens der Versicherung (mit allen daraus folgenden Konsequenzen).

Ihre Schwiegermutter sollte also notfalls auf den Rabatt verzichten und bezüglich der Fahrten Ihres Sohnes mit ihrer Versicherung sprechen.

Verfasst: Fr 29. Sep 2006, 11:15
von tomtom
Hallo
ich danke dir erstmal für Deine nette und ausführliche Antwort, hört sich allerdings harmloser an als es ist oder werden kann von evtl. Personenschäden mal ganz abgesehen. Also wenn der 20järige Fahrer oder die Versicherungnehmerin nichts ändern (nur nach dem Motto:wird schon nichts passieren), kann man da auch nichts machen, is das so richtig, -eine rollende zeitbombe.

Verfasst: Fr 29. Sep 2006, 23:27
von RAK
Das Wesentliche hat MRS bereits beschrieben. Es kommt hier entscheidend auf den Versicherungsvertrag an!
Meistens gilt die Mindestalterklausel nur für den Kaskoschutz (=eigener Unfallschaden), der wird ersetzt, aber es drohen erhebliche Prämiennachzahlungen.
In der Haftpflichtversicherung ist der Regreß (auch für Personenschäden) auf 5 TEur. begrenzt. Die "Zeitbombe" liegt also schlimmstenfalls bei diesem Betrag. Bezieht sich die Mindestalterklausel nur auf die Kaskoversicherung (wie meisetens) so ist beim Eigenschaden eine saftige Nachzahlung fällig, der Fremdschaden ist (ohne Regreß) gedeckt.
Fahren ohne Vers.-schutz liegt nicht vor, keine Haftung der Eltern o.ä.
Für nähere Infos müßtest Du posten, was im Vertrag steht!

Verfasst: Sa 30. Sep 2006, 13:49
von tomtom
vielen DANK, für eure Auskünfte

DANKE TOM