Behinderung

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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magiraa
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Behinderung

Beitrag von magiraa » So 22. Okt 2006, 17:52

Hallo,
meine Tochter ist jetzt 18 Jahre alt und möchte den Führerschein machen. Der Fahrlehrer meinte, aufgrund Ihrer Behinderung würde Sie ein Gutachten benötigen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten. Die ihr bekannten Ärtzte möchten so ein Gutachten nicht erstellen. Ein Orthopäde und Sportarzt verweigerte das Gutachten mit dem Hinweis, Behinderte bräuchten kein Auto zu fahren ! Der Behinderungsgrad von 80% wäre sowieso Vorteil genug ! Meine Tochter hat von Geburt an verschiedene körperliche Mängel, u.a. LKG-Spalte und vor allem falsch angelegte Muskeln in den Beinen. Sie geht auffällig, kann aber beispielsweise auch Skateboard fahren. Dies mal als Beispiel, damit man die Behinderung etwas einschätzen kann. Ich habe keine Bedenken, dass sie so gut oder so schlecht wie andere auch einen PKW fahren kann.
Hat jemand Erfahrung, was für ein Gutachten konkret benötigt wird und wo man sich am besten hinwendet ?
Für Hinweise wäre ich dankbar !
Schöne Grüße, magiraa

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Bernhard Slupkowski
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Beitrag von Bernhard Slupkowski » Mo 23. Okt 2006, 07:28

In diesem Fall ist es wichtig, frühzeitig und zuerst Kontakt zur Führerscheinstelle aufzunehmen. Also nicht erst bei einer Fahrschule anmelden, da dann oft genug schon die Grundgebühren fällig werden.

Bei der Führerscheinstelle offen die Behinderungen ansprechen.

Die Führerscheinstelle wird dann ein verkehrsmedizinisches Gutachten anordnen.

Erstellt werden kann ein solches Gutachten von Ärzten, die eine Weiterqualifikation als Verkehrsmediziner gemacht haben oder von den Ärzten der Begutachtungsstellen für Fahreignung. Der Arzt ist frei wählbar, darf aber nicht der behandelnde Arzt sein.

Der Verkehrsmediziner wird Deine Tochter untersuchen und die ärztlichen Berichte der behandelnden Ärzte anfordern. Soweit es ihm möglich ist, kann er auch schon Auflagen und Beschränkungen festlegen.

Sollte es ihm dies nicht in vollem Umfang möglich sein, gibt es bei diversen TÜV's sogenannte Handicap-Cars, mit denen ein Sachverständiger die Auflagen festlegen kann.

Und zum Schluß: Bloß nicht einschüchtern lassen, die Technik ist heute schon so weit fortgeschritten, dass körperliche Einschränkungen heute fast immer ausgeglichen werden können.

Bernhard

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mi 25. Okt 2006, 04:31

Bernhard Slupkowski hat geschrieben:Und zum Schluß: Bloß nicht einschüchtern lassen, die Technik ist heute schon so weit fortgeschritten, dass körperliche Einschränkungen heute fast immer ausgeglichen werden können.
Und wenn selbst Rollstuhlfahrern unter den entsprechenden Auflagen/Beschränkungen das Führen von Kfz grundsätzlich möglich ist, dann sollte es im geschilderten Fall hinsichtlich der Fahrerlaubniserteilung auch keine größeren Probleme geben.

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magiraa
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Beitrag von magiraa » Mi 25. Okt 2006, 20:41

Vielen Dank für die Antworten. Momentan versuchen wir es mit einem der behandelten Ärzte in der Hoffnung, möglichst wenig Auflagen zu bekommen. Sicherlich müssen wir uns dem Hinweis Bernhards nach noch an die Führerscheinstelle wenden. Mal schauen.
Gruß magiraa

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Bernhard Slupkowski
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Beitrag von Bernhard Slupkowski » Do 26. Okt 2006, 07:34

Nicht "sicherlich", ich kann nur raten zuerst und möglichst bald.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass ein Prüfer noch am Tag der Prüfung die Abnahme der Prüfung verweigern kann, wenn am Tag der Prüfungen Einschränkungen oder Behinderungen bemerkt, diese aber nicht von der Führerscheinstelle "abgearbeitet" sind.


Bernhard

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