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fahrerlaubnis fürs geschäft

Verfasst: So 11. Mär 2007, 20:50
von spenky
weis jemand wie und wo ich eine sondererlaubnis zum führen von geschäftsfahrzeugen bekomme nachdem mir der führerschein wegen alkohol entzogen wurde.

Verfasst: So 11. Mär 2007, 21:47
von corneliusrufus
Wenn es sich dabei um ein- und dieselbe Klasse handelt wie sie Dir entzogen wurde, dann hast Du keine Chance. Möglich wenn sind Konstellationen wie BCL entzogen und C bzw. L neu erteilt, B noch nicht.

Wenn suche eher nach einem Chauffeur. Es hat doch eine Ursache, dass eine FE entzogen wurde. Wer sagt denn bzw. garantiert, dass Du mit einem Geschäftsfahrzeug nicht wieder Tatbestände erfüllst, die zum Entzug geführt haben? Genau deshalb gehen derartige Fragen meist an den Möglichkeiten vorbei,

Was Dir wenn hilft, sind Sperrfristverkürzung und positive Begutachtung.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

Verfasst: Mo 12. Mär 2007, 07:51
von Christian Schulz
Eine Ausnahme von bestimmten Fahrerlaubnisklassen gibt es nicht. Berufliche Gründe für eine Ausnahme zählen nicht.

Wenn Du mehr als 1,6 o/oo hattest, wirst Du eine MPU machen müssen. Hierzu ist es sinnvoll schnellstmöglich eine Vorbereitung durchzuführen sowie regelmäßige Blutwerte erheben zu lassen. Ggf. könnte man auch eine Sperrfristverkürzung beim zuständigen Gericht beantragen, damit Du schneller eine Fahrerlaubnis beantragen und bei Vorliegen aller Erteilungsvoraussetzungen diese auch wieder bekommst.