Falsche Führerscheinklasse

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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schacko
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Falsche Führerscheinklasse

Beitrag von schacko » Fr 16. Mär 2007, 01:50

Morsche.... :)

Mir wurde 1998 der Lappen entzogen. Mitte 1999 bekam ich ihn nach MPU und dem ganzen Pipapo wieder. Ich war damals im Besitz der FS Klassen 3 und 1a (Leistungsbeschränkt).
Bei der Erteilung des neuen Lappens habe ich auf die Erlangung der alten Rechte der klasse 3 verzichtet (hätte sonst noch ein Augenärztliches Gutachten gebraucht), so dass ich jetzt nur noch B und BE besitze.

Soweit...sogut...
als ich mir kürzlich ein Motorrad kaufen wollte, hat mich ein kollege darauf aufmerksam gemacht, dass in meinem Lappen nur die Klasse A1 eingetragen ist. Ich hatte das bis jetzt noch gar nicht bemerkt.
A1 entspricht doch dem damaligen 1b.... und den habe ich niemals besessen.
Wie kann das sein, dass ich jetzt nur noch 125er fahren darf und keine Mopeds mehr mit 27 KW?
Ist das so korrekt oder ist da bei der Neuerteilung ein Fehler passiert?
Hätte ich nach so langer Zeit noch Anspruch auf korrekte Eintragung oder muss ich die Klasse A neu machen?
:?
Gruß
schacko

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Merkur
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Beitrag von Merkur » Mi 21. Mär 2007, 18:20

Hallo,

an Deiner Stelle würde ich ganz einfach mal zur Führerscheinstelle gehen und dort nachfragen. Man kann so nicht sehen was beantragt wurde. Man bekommt natürlich nur die Klassen wieder, die man beantragt hat.

Gruß
:cry:

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schacko
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Beitrag von schacko » Sa 7. Apr 2007, 06:36

update :(

Beantragt wurde damals natürlich wieder der 1A Schein. Laut Auskunft der netten Dame :roll: vom Strassenverkehrsamt, hätte ich mit meinem Anliegen spätestens 6 Monate nachdem ich damals meinen Lappen wieder erhalten habe kommen müssen. Zitat: "Jetz isses zu spät"

Ich darf den Lappen jetzt nochmal neu machen.....

Es war zwar nicht meine Schuld aber trotzdem bin ich der Angepisste.... DANKE DEUTSCHLAND......

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 7. Apr 2007, 12:29

Wenn es tatsächlich so gelaufen ist, wie du hier geschildert hast, ist es selbstverständlich nicht richtig, daß die Behörde nicht versucht, ihren damaligen Fehler ohne Nachteile für dich zu korrigieren :!:
Du hast allerdings das Problem, daß du vermutlich nicht beweisen kannst, daß seinerzeit auch die Neuerteilung der Klasse 1a (bzw. A - beschr.) beantragt wurde. Die meisten Behörden vernichten nämlich die Antragsakten nach 5 Jahren.

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