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Mit 15 Radlader fahren

Verfasst: So 15. Apr 2007, 18:53
von Mario
Ich habe von einem bekannten gehört dass man nach neuestem recht schon mit 15Jahren und einer Mofaprüfbestätigzung einen Radlader welcher eine bbh von unter 25 kmh hat fahren darf kann mitr da jemand weiterhelfen?

Verfasst: Di 17. Apr 2007, 09:55
von tomkuschel
Stimmt nicht! Ohne Fahrerlaubnis darf man nur selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbG von nicht mehr als 6 km/h fahren. Ansonsten benötigt man zum Fahren eines Radladers Klasse L (bbG bis 25 km/h), T (bbG bis 40 km/h) oder C. Siehe §§ 4 und 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).