von A1 zu A ??

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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tim88
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von A1 zu A ??

Beitrag von tim88 » So 20. Mai 2007, 12:07

Hallo, bin neu hier und habe gleich eine Frage.

Habe seit Sep. 05 die Fahrerlaubnis Klasse A1,
Jetzt habe ich am 15.5.07 die Klasse A bestanden.
Ist es richtig, dass ich für die Dauer von 2 Jahren nur Motorräder bis 25 Kw fahren darf?
Ich habe gehört, wenn man A1 schon 2 Jahre hat, dass Klasse A dann unbeschränkt gilt. Ich will nix falsch machen, also bitte helft mir!!

Gruß Tim

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Mo 21. Mai 2007, 04:27

Aufgrund deines user-Namens gehe ich davon aus, daß du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast :wink:
Du hast somit die Fahrerlaubnisprüfung für die beschränkte Kl. A i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 FeV gemacht. Diese berechtigt dich in der Tat in den ersten zwei Jahren lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Nach Ablauf der 2 Jahre bist du berechtigt alle Krafträder zu fahren. Diese Berechtigung tritt kraft Gesetzes ein, d. h. es ist nicht vorgeschrieben, daß du dir danach einen neuen Führerschein ausstellen läßt.

Daß man nach zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 unmittelbar die Kl. A unbeschränkt erwerben kann ist nicht richtig. Hier wurde offensichtlich die Klasse A1 mit der Kl. A beschränkt verwechselt.

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tim88
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Beitrag von tim88 » Mo 21. Mai 2007, 07:25

Danke!!! Stimmt, ich werde jetzt 19.
Da kann man mal sehen, was für ein Quatsch erzählt wird. Sogar ein Fahrlehrer hat mir gesagt, dass, wenn man 2 Jahre A1 hat, man unbeschränkt Kl. A fahren darf :shock:
Ich möchte nicht wissen, wie viele in diesem Glauben auf "große" Motorräder umsteigen.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 21. Mai 2007, 11:56

Dann wäre es sehr nett von Dir, Deinen Fahrlehrer darüber zu informieren. Schließlich könnte er sonst seinen A1-Kunden weiterhin die Illusion der großen Klasse A vermitteln und stattdessen erhalten sie Post von der Staatsanwaltschaft wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Hm, ein Fahrlehrer sollte das jedoch wissen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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tim88
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Beitrag von tim88 » Do 24. Mai 2007, 09:20

Ja, eigentlich müsste er es wissen - ich habe ihn auch schon informiert. Antwort: da müsste ich ihn wohl falsch verstanden haben :shock:

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