Umfang der Berechtigung bei Klasse BE
Verfasst: Mi 23. Mai 2007, 16:12
Hallo,
mich interessiert, wie weit die Berechtigung der Klasse BE reicht.
Im Normalfall, also bei der C1E ist das so, dass die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.
Bei sämtlichen Erläuterungen für die BE wird nur immer auf eine Ausnahme verwiesen, jedoch nie erläutert.
Nun will mir jemand erzählen, dass bei der BE sehr wohl die zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten darf.
Ist das richtig und vor allem, darf der Zug dann auch mehr als 3,5 t haben?
Danke schon vorab für eine Erleuchtung
C.Niethe
mich interessiert, wie weit die Berechtigung der Klasse BE reicht.
Im Normalfall, also bei der C1E ist das so, dass die zG des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten darf.
Bei sämtlichen Erläuterungen für die BE wird nur immer auf eine Ausnahme verwiesen, jedoch nie erläutert.
Nun will mir jemand erzählen, dass bei der BE sehr wohl die zG des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs überschreiten darf.
Ist das richtig und vor allem, darf der Zug dann auch mehr als 3,5 t haben?
Danke schon vorab für eine Erleuchtung
C.Niethe