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Spezielle Frage - Führerschein EU Ausland 185 Tage Regelung

Verfasst: Di 29. Mai 2007, 22:43
von Paula
Vielleicht weiß hier jemand mehr als ich und kann mich aufklären ;-)

Also: wie wäre es denn, wenn eine Person in D den Führerschein entzogen bekommen hat und eine Fahrsperre hat.

Diese Person wollte eigentlch schon vor diesem Vorfall ins EU Ausland zum Leben und Arbeiten. Nehmen wir mal an, das wäre Frankreich.

Wenn diese Person nun nach Frankreich zieht, sich dort ordentlch anmeldet, dort arbeitet und den FS machen möchte - was passiert dann?

Fragt Frankreich in Deutschland nach, ob die Person "koscher" ist?
Sagt Frankreich "du musst hier erst 185 Tage gemeldet sein, sonst kannst du keinen Führerschein machen?
Oder könnte die Person einen FS in Frankreich machen, mit dem sie natürlich nicht in D fahren darf (und auch nicht will), solange dort noch eine Sperre vorliegt.

Irgendwelche Erfahrungswerte? Dann teilt sie mir bitte mit.

Verfasst: Mi 30. Mai 2007, 19:04
von corneliusrufus
Bestehen private und berufliche Bindungen in Frankreich, so sollte Fr nach EU-Recht vor den 185 Tagen (ordentlicher) Wohnsitznahme erteilen. Bestehen nur private Bindungen, dann darf bis zu 185 Tage abgewartet werden. Bestehen nur berufliche Bindungen, dann bleibt D zuständig.

Fr darf sich in D erkundigen, muss es jedoch (noch) nicht tun.

Was Hypothetrix jedoch vermeiden sollte, ist ein Erwerb der Fr-EU-FE während der ausgesprochenen Sperrzeit. (Deute ich Deine Aussage Fahrverbot so richtig?) Das könnte erhebliche Probleme nach sich ziehen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

danke

Verfasst: Mi 30. Mai 2007, 20:09
von Paula
Danke für die Antwort.

Hm, Hypothetrix und Träumfix wollten eigentlich auswandern. Nicht nur wegen dem Führerschein, das wäre ein wenig überzogen.
Aber in dem neuen Land sollte Hyphotetrix natürlich wieder mobil sein.
Daher meine Frage.

Was meintest du mit FR + FS während der Sperrzeit = Probleme?
Wird man die in F bekommen oder in D?
Nur noch mal zur Klärung: wir wollen in D den Verkehr nicht mehr gefährden ;-) (spässchen)

Verfasst: Do 31. Mai 2007, 12:48
von corneliusrufus
Wenn Du in D eine Sperrfrist bis zum Wiederneuerwerb (irgend eines europäischen) FS hast, dann könnte D Dir diesen neue FE für das Gebiet von D aberkennen und ggf. den französischen Staat auffordern, die Fahrerlaubnis in Gänze zurückzunehmen. Bsiweilen steht auch gleich Fahren ohne Fahrerlaubnis in D im Raum. Die Rechtslage ist noch nicht vollkommen klar.

Daher halte ich es für keine gute Idee, eine französische FE während der Sperre zu erwerben. Nach Ablauf der Sperre ist das vollkommen okay. Damit dürftest Du auch in D fahren.

Dein Vorhaben, den Verkehr nicht mehr in D zu gefährden, globalisiere doch auf Fr und die EU. Wiederhole Dein altes Fehlverhalten nicht, hole Dir ggf. Hilfe. Dann gibt es auch keine zukünftigen Probleme mehr.

Ca va, Cornelius

Verfasst: Sa 9. Jun 2007, 15:59
von 125Chaos
Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie darf Frankreich niemanden einen Führerschein ausstellen, dessen Fahrerlaubnis in Deutschland vorher entzogen war.

Diese Richtlinie ist aber vermutlich noch nicht in nationales französisches Recht umgesetzt.

Nach meiner Rechtsauffassung zum EU-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) kann diese Verbot, einen Führerschein auszustellen, aber nur während des Laufs einer deutschen Sperrfrist gelten.

Ob Frankreich dieser Rechtsauffassung folgt, ist allerdings fraglich.

Zwischen Deutschland und Frankreich besteht meines Wissens ein guter Datenaustausch in Führerscheinangelegenheiten.

Die Frage, ob man unter den geschilderten Umständen überhaupt einen französischen Führerschein bekommen kann, würde ich in einem französischen Forum stellen.

Verfasst: Do 14. Jun 2007, 21:27
von TomXY
125Chaos hat geschrieben:Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie darf Frankreich niemanden einen Führerschein ausstellen, dessen Fahrerlaubnis in Deutschland vorher entzogen war.

Diese Richtlinie ist aber vermutlich noch nicht in nationales französisches Recht umgesetzt.

Nach meiner Rechtsauffassung zum EU-Vertrag (Niederlassungsfreiheit) kann diese Verbot, einen Führerschein auszustellen, aber nur während des Laufs einer deutschen Sperrfrist gelten.

Ob Frankreich dieser Rechtsauffassung folgt, ist allerdings fraglich.
angenommen es besteht keine sperre dann ,


doch frankreich darf eben schon bzw muss ausstellen den der von dir besagte artikel 11 abs 4 gilt erst ab 19.01.2009!
stellt dir frankreich(oder ein anderes eu land) nach dem bzw zwischen
dem 19.01.2009 =19.01.2013 einen eu fs aus, ist er von allen anderen eu ländern ohne wenn und aber anzuerkennen !


bitte schaut diesbezüglich in ,
Ausländische Fahrerlaubnis

Re: Spezielle Frage - Führerschein EU Ausland 185 Tage Regel

Verfasst: Do 14. Jun 2007, 21:29
von TomXY
[quote="Paula"]Vielleicht weiß hier jemand mehr als ich und kann mich aufklären ]

du könntest ihn auch in der sperrzeit machen jedoch wirst du erheblich kopfschmerzen in d bekommen....
darum warte das ende der sperre ab dann bist du am sicheren ufer! :wink:

danke!

Verfasst: So 1. Jul 2007, 14:55
von Paula
Oh, hier sind ja noch Antworten angekommen, wie schön!
Danke für eure Mühen.

Die Idee mit dem französischen Forum ist prima. Eine ähnliche Idee hatte ich nämlich auch: im Sommer geht es nach F in den Urlaub und dann werde ich dort direkt auf der Behörde nachfragen.

Nochmal zum Verständnis: das mit der Sperre leuchtet mir ein - klar, bin ja keine Dumme ;-)
Aaaaber: wir (alle beide) werden nach unserem Umzug garantiert keinen Fuß/Autoreifen mehr auf deutschen Boden setzen. Wir sind hier doch arg frustriert.

Der Hintergrund zur Führerscheinsache:
Man wirft meinem Partner vor, betrunken Auto gefahren zu sein. Nur hat ihn dabei leider niemand gesehen....
Das ganze ist jetzt bereits 10 Monate her und es gibt überhaupt noch kein Urteil. Nichts, nada, niente.
Vielleicht könnt ihr meine leichte Penetranz nun ein wenig besser verstehen?

Liebe Grüße....
und fahrt immer schön rechts :-)