LKW über 12,5t mit 19 Jahren fahren??

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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tomtom87
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LKW über 12,5t mit 19 Jahren fahren??

Beitrag von tomtom87 » Fr 1. Jun 2007, 14:24

Hallo erstmal,
ich bin neu hier und habe ne wichtige Frage an die experten an euch!
Also: Ich arbeite in einer Baufirma die hat drei Sattelzugmaschinen (alle über 12,5t). Soweit so gut! :D
Jetzt die allgemeine Frage: Ich soll einen dieser LKWs in eine naheliegende Werkstatt fahren, darf ich das rein Rechtlich, oder nicht?
Zugmaschine allein, oder auch mit Auflieger (4 Achsen).
Habe die Führerscheinklasse CE!!

Is für mich super wichtig! Danke schon mal für alle Antworten, die ich bekomme! :D

mfg Tommi 8)

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 2. Jun 2007, 05:35

Mit Klasse CE kannst du doch sowieso alle Kfz mit Anhänger fahren, oder hast du vielleicht lediglich die Kl. CE mit der Schlüsselzahl 79, weil du die frühere Klasse 3 hattest? Sollte dies der Fall sein, wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht von
a) SZM
b) SAL
Wie hoch ist das Leergewicht der SZM?

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tomtom87
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Beitrag von tomtom87 » Sa 2. Jun 2007, 10:39

MorkvomOrk hat geschrieben:Mit Klasse CE kannst du doch sowieso alle Kfz mit Anhänger fahren, oder hast du vielleicht lediglich die Kl. CE mit der Schlüsselzahl 79, weil du die frühere Klasse 3 hattest? Sollte dies der Fall sein, wie hoch ist das zulässige Gesamtgewicht von
a) SZM
b) SAL
Wie hoch ist das Leergewicht der SZM?
Also das Problem is das, das ich erst 19 Jahre alt bin!
Jetzt hab ich auch noch gelesen, das ich Leerfahrten, Werkstattfahrten, sowie fahrten zum eigenen Nutzen fahren darf.
Fällt da das mit dem in die neheliegende Werkstatt mit hinein, oder darf ich da nciht fahren???
Die SZM wiegt auf jeden Fall über 12,5t (sry weiter Infos hab ich leider nicht) Das Gewicht des SAL kann ich dir leider nciht genau sagen!

mfg Tommi

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MorkvomOrk
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Beitrag von MorkvomOrk » Sa 2. Jun 2007, 18:22

Die Fahrzeuggewichte sind nicht mehr relevant, da du ja die volle Klasse CE hast.

Ausschließlich aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht gesehen, darfst du den Sattelzug fahren, d. h. es liegt keine Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.
Allerdings schränken, wie du ja schon selbst erkannt hast, die Sozialvorschriften die Nutzung von Fahrzeugkombinationen bis zum 21. Lebensjahr erheblich ein, da für Verkehr, welcher unter diese Sozialvorschriften fällt, als Mindestalter 21 gilt!. Ein Verstoß gegen die Sozialvorschriften würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche entsprechend geahndet würde.

Wenn also das Fahrzeug selbst von den Lenk- und Ruhezeiten freigestellt ist, dann dürftest du es vor Erreichen des 21. Lebensjahres fahren. Ob das so ist entzieht sich meiner Kenntnis. Ich vermute mal, daß dir hier evtl. die IHK weiterhelfen kann.

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Beitrag von tomtom87 » Sa 2. Jun 2007, 19:55

Also laut BAG darf ich bis zu meinem 21. Lebensjahr nur: Leerfahrten (ist es ja sogesehen auch, is ja nur die Leere SZM ohne SAL), Werkstattfahrten und fahrten zum eigenen nutzen machen!

@MorkvomOrk hast du vielleciht für mich ne Kontakt Adresse, von der IHK, wo ich mich hinwenden kann?? Danke schon mal!

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Beitrag von tomtom87 » Sa 9. Jun 2007, 15:45

weiß keiner mehr rat??

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Beitrag von tomtom87 » Fr 13. Jul 2007, 19:00

naja, da mir so wies aussieht keiner mehr weiter helfen kann, kann man das Posting dann wohl löschen bzw. schließen!! :(

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 14. Jul 2007, 09:18

IHK = Industrie- und Handelskammer

Welche ist denn für Dich zuständig, genauer für den Betrieb, in dem Du arbeitest? Das sollte Dir Dein Arbeitgeber sagen können.

Alternative eins, in welchem Bundesland lebst Du? In welchem Kreis, PLZ? Dann kann ich das ggf. herausfinden.

Alternative zwei den IHK-Finder, http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html, nutzen oder dieses Dokument, http://www.dihk.de/inhalt/ihk/adressen.pdf.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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Beitrag von tomtom87 » Di 24. Jul 2007, 19:14

corneliusrufus hat geschrieben:IHK = Industrie- und Handelskammer

Welche ist denn für Dich zuständig, genauer für den Betrieb, in dem Du arbeitest? Das sollte Dir Dein Arbeitgeber sagen können.

Alternative eins, in welchem Bundesland lebst Du? In welchem Kreis, PLZ? Dann kann ich das ggf. herausfinden.

Alternative zwei den IHK-Finder, http://www.dihk.de/inhalt/ihk/index.html, nutzen oder dieses Dokument, http://www.dihk.de/inhalt/ihk/adressen.pdf.

Liebe Greet-Ings, Cornelius
Bundesland: Bayern
PLZ: 87600

Vielen Dank für deine Bemühungen, vielleicht findest ja was heraus! Mir gehts eigetnlih nur darum, ob ich leer den LKW fahren darf, also ohne Güter, aber mit Auflieger!!!

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Beitrag von corneliusrufus » Di 24. Jul 2007, 23:32

Am nächsten (zu Kaufbeuren) scheint mir die IHK Schwaben zu kommen in Augsburg, http://www.schwaben.ihk.de/index2_ns6.php

Frage dort bitte zusätzlich nach. Die andere Information hast Du ja schon weiter oben von MorkvomOrk erhalten.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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