Behinderung

welche Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen welcher Fahrzeuge
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hildegard
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Behinderung

Beitrag von hildegard » Mi 9. Apr 2008, 14:38

Muss nach einer behindertengerechten Umrüstung (Handbetrieb) ein Eintrag in den Führerschein und ein ärztliches Gutachten (von wem?) erstellt werden? Gibt es Besonderheiten bei neurologischen Erkrankungen(MS)?

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matchbox
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Beitrag von matchbox » Do 10. Apr 2008, 06:41

Nach den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung sind Personen, die unter Erkrankungen des Rückenmarks leiden, nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) gerecht zu werden.

Ob die Voraussetzungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 (Pkw) gegeben sind, hängt von der Ausprägung der Symptomatik ab. Auf jeden Fall ist eine nerverärztliche Untersuchung notwendig, um festzustellen, ob eine Kompensation gemäß den "Sicherheitsmaßnahmen bei körperbehinderten Kraftfahrern" für Schäden an den Extremitäten und der Wirbelsäule möglich ist.

Handelt es sich um fortschreitende Erkrankungen sind Nachuntersuchungen in angemessenen Zeitabständen vorzusehen.

Deshalb ist eigentlich als erstes ein fachärztliches Gutachten (i.d.R. ein Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation (nicht der behandelnde Arzt) oder ein Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung) erforderlich. Damit dies anerkannt werden kann, muss es von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.

Der erste Schritt ist deshalb zur Fahrerlaubnisbehörde. Diese ordnet dann unter Beachtung der formellen Voraussetzungen ein ärztliches Gutachten über die Fahreignung an. In den meisten Fällen ist die Fahreignung unter Einschränkungen noch gegeben.
Nach Vorlage des ärztlichen Gutachtens ordnet widerum die Behörde ein Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen an, der aufgrund des ärztlichen Gutachtens festlegt, welche Auflagen oder Umbauten am Fahrzeug für ein sicheres Führen notwendig sind, und prüft dies ggf. in einer Fahrprobe. Aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen legt die Fahrerlaubnisbehörde fest, welche Auflagen/Beschränkungen im Führerschein eingetragen werden.
Driving is a privilege, not a right
(Maharashtra State, India)

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hildegard
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Beitrag von hildegard » Do 10. Apr 2008, 13:48

Vielen Dank für die Antwort. Sind die beschriebenen Gutachten teuer, bzw. wer bezahlt sie?
Ist es richtig, dass mit dem ersten Schritt zur Fahrerlaubnisbehörde ein Ablauf in Gang gesetzt wird, der nicht mehr gestoppt, bzw. rückgängig gemacht werden kann?

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 10. Apr 2008, 19:35

Ja, so ist es. Entweder Du komst dann den Untersuchungen und Forderungen nach, deren Kosten Du trägst, oder die FE muss entzogen werden.

Tust Du das nicht, kommt es später mal bsp. zu einem Unfall, könnte ggf. schlimmeres auf Dich zukommen.

Dennoch würde ich im konkreten nicht so vorgehen wie matchbox vorgeschlagen hat. Zunächst, Du fährst gegenwärtig nicht? Die FEB ist nicht unterrichtet?

Dann würde ich erstmal mit Deinem behandelnden Arzt sprechen, ob nach seiner Einschätzung mit Hilfsmitteln ein Fahren verantwortbar wäre. Ggf. welche. Gibt er da sein okay, fährst Du immer noch nicht, siehe oben, sondern nimmst selbst Kontakt zu einem Mediziner mit Verkehrsmedizinsicher Qualifikation auf, der für Deine Grunderkrankung/Behinderung/Einschränkung einschlägig ist. Eine Liste dieser Ärzte führt bsp. die Führerscheinstelle. Dein behandelnder Arzt kann dort oder über die Ärztekammer ohne Deinen Namen zu nennen (Schweigepflicht) entsprechend anfragen.

Bei diesem mediziner mit verkehrsmedizinischer Qualifikation amchst Du einen Beratungstermin aus.In diesem eght es darum zu klären, a) welche Fragestellung die FEB wahrscheinlich stellen wird (das weiß dieser Mediziner aus Efahrung), b) welche Untersuchungen dazu notwendig sind, was diese kosteten. Bis dahin sollte das noch cniths kostebn. Er wird Dich untersuchen müssen, um ein egnaueres Bild zu erhalten. Ab da musst Du mit Kosten rechnen. Du kannst jedoch mit ihm vereinbaren, dass diese Untersuchungsergebnisse nur einmal herangezogen werden, falls Du ihm später den Auftrag für das Gutachten gemäß FEB-Vorlage erteilst.

Dann kannst Du in Ruhe entscheiden, ob ein Hinweis an die FEB sinnvoll ist, damit Du wieder fahren kannst oder ob Du es besser lassen solltest. Dann jedoch aach nicht mehr fahren, s.o.

Auch kannst Du das Ergebnis nehmen und mit dem mediziner besprechen, welche Umbauten er für notwendig hält. Mit diesem Wissen kannst Du ggf. (weitere) Umbaukosten mit Deienr Werkstatt besprechen.

Erscheit Dir alles realistisch, gehst Du zur FEB und gibst ihr Deine Erkrankung/Behinderung/Einschränkung bekannt. Dabei soltle möglichst wenig gesagt werden, der Verkehsrmediziner weiß, was Du angeben solltest (und musst).

Der Anschlussablauf sit so, wie matchbox es beschreiben hat.

Ist dieser Weg nciht realistisch, so kannst Du jederzeit ohne Begründung Deine Fahrerlaubnis zurückgeben oder ohne diese zurückzuugeben einfach nicht mehr (weiterhin) nutzen. Ggf. hast Du Anspruch auf auf soziale Leistungen, Behindertenausweis etc. Daraus könnten Erleichterungen für den ÖPNV resultieren, auch preislich.

Liebe Greet-Ings, Cornelius

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