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Führerschein bestanden - dann auf Postweg verloren?

Verfasst: Fr 13. Feb 2009, 17:43
von Erwin Eintopf
Guten Tag geehrte Forumsteilnehmer,

ich habe mich neu angemeldet weil folgendes Problem vorliegt:

Meine Frau hat am 27.01.09 die praktische Prüfung für die Fahrerlaubnis bestanden. Daraufhin wurde ihr vom TÜV eine Prüfungsbestätigung ausgestellt mit der Auflage, dass eine Eintragung "Auflage Sehhilfe" zu erfolgen hat, da die Prüffahrt mit Brille durchgeführt wurde.

Der Führerschein sollte dann per Post an das zuständige Straßenverkehrsamt gesendet werden, wo er dann von meiner Frau abgeholt werden kann. Nach einer Woche fragte ich beim SVA an, ob der Führerschein eingetroffen ist. Dies wurde verneint. Der Sachbearbeiter fragte an, warum der Eintrag vorgenommen werden soll, da in den Unterlagen ein neuer Sehtest vorliegt, der bescheinigt, dass keine Sehhilfe zum Fahren erforderlich ist. Somit wäre dieser Nachtrag Nonsens. Der Sachbearbeiter rief dann noch mal beim TÜV an, um zu fragen, wo der Führerschein abgeblieben ist. Ihm wurde mitgeteilt, dass er nicht auffindbar ist.

Daraufhin rief ich selber beim TÜV an und bat um Prüfung. Am Nachmittag des gleichen Tages wurde ich zurück gerufen und es wurde mir mitgeteilt, dass der Führerschein wieder aufgetaucht ist und jetzt zum SVA versendet wird.

Nach einer weiteren Woche lag der Führerschein immer noch nicht beim SVA vor. Beim erneuten Anruf beim TÜV wurde mir lapidar mitgeteilt, dass er abgesendet wurde und von dort auch nichts weiter veranlasst werden könnte. Ein Anruf beim SVA ergab, dass der Führerschein immer noch nicht eingegangen ist.

Bleibt das Problem, wo ist der Führerschein abgeblieben? Da mir diese Frage hier keiner beantworten kann, bitte ich um Mitteilung, was ich unternehmen kann.

Kann ich eine Frist für die Ausstellung beim SVA setzen?
Habe ich eine Klagemöglichkeit? Wenn ja, wo?
Welche Behörde muss tätig werden? TÜV oder SVA?
Was ist, wenn ein Verdienstausfall vorliegt, weil meine Frau für einen Transport-Service nicht tätig werden kann?

Für kurzfristige Antworten wäre ich sehr dankbar, da mir das Ganze mal richtig auf den Sack geht.

LG Erwin

Verfasst: Fr 13. Feb 2009, 21:05
von corneliusrufus
So einen ähnlichen Fall hatte ich auch schon mal. Das schnellste: einen Ersatzführerschein ausstellen lassen. Bzw. wenn er noch nicht vorlag, so muss die Behörde einen FS erstmal überhaupt ausstellen und an Deine Frau übergeben, d.h. die FE erteilen!

Gehe ich Recht in der Annahme, Deine Frau hat das Dokument FS nie ausgehändigt bekommen?

Schadenersatzansprüche könnten gegenüber dem TÜV bzw. dem Postversandunternehmen bestehen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 10:32
von Erwin Eintopf
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Annahme war richtig, dass meine Frau noch keinen FS in den Händen hatte.

LG Erwin

Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 12:58
von MorkvomOrk
Durch die bestandene FE-prüfung leigen alle Voraussetzungen für die Erteilung der FE vor. Somit besteht nach § 22 Abs. 3 FeV ein Rechtsanspruch auf Aushändigung des Führerscheins.

Verfasst: Mo 16. Feb 2009, 21:46
von Gaukler
Im Regelfall zeigt sich hier eine Führerscheinstelle kooperativ. Dieser muss nur der Nachweis vorliegen, dass die Prüfung bestanden wurde (die hier benannte Prüfungsbestätigung).

Frage nachdrücklich nach einer Lösung bei der Führerscheinstelle!

TÜV = Technischer-Überraschungs-Verein

Verfasst: Mo 23. Feb 2009, 20:11
von Erwin Eintopf
Die Führerscheinstelle hat sich sehr kooperativ und Bürgerfreundlich verhalten.

Ich hatte letzten Montag schriftlich um die Ausstellung einer Fahrerlaubnis gebeten bzw. diese gefordert. Daraufhin wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass der Name meiner Frau auf dem Sehtest vom Ausweis abweicht. Des Weiteren war im Sehtest nicht angegeben für welche Führerscheinart er vorgesehen ist. Somit muss also ein neuer Sehtest her. Traurig, dass dies auch nicht früher auffiel.

Letzten Freitag habe ich dann die telefonische Mitteilung von der Führerscheinstelle erhalten, dass der Führerschein endlich eingetroffen ist. Wenn ein neuer Sehtest vorgelegt wird, kann er direkt ausgehändigt werden.

Die Stadtverwaltung hatte selber noch mal beim TÜV angefragt, wo der Führerschein verblieben ist. Dies konnte vom TÜV der Abteilungsleiterin beim SVA nicht schlüssig beantwortet werden.

Der Führerschein war also 23 Tage vom TÜV zum SVA unterwegs. Das ist für mich schon ein Skandal. Zumal diese wichtigen Dokumente mit einfacher Post versendet werden. Von anderer Seite wurde mir mitgeteilt, dass öfters schon Führerscheine verschwunden sind, einmal sogar 30 Stück auf einen Streich. Das ganze Verhalten seitens des TÜV ist einfach nur unterste Schublade mit Nullservice für den Verbraucher und nur abgezielt auf Profit.

Nochmals danke an alle hier für die Hilfe.