Diabetes und ärztliche Kontrollen
Verfasst: Mo 2. Mär 2009, 17:38
Guten Tag an das Forum,
bei meiner Suche nach rechtlichen Grundlagen für behördliche Forderungen bin ich in diesem Forum gelandet.
Ich habe seit 1990 meinen Führerschein Klasse 3. Obwohl ich die Diabetes bei Beantragung der Fahrerlaubnis angegeben hatte, erstand ich nach der Prüfung eine Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen.
Vor einigen Jahren wurden mir sämtliche Papiere geklaut. Seit der Neuausstellung der Fahrerlaubnis möchte nun die Führerscheinstelle des Kreises Soest jählich von mir eine ärztliche Bescheinigung über meine Tauglichkeit am Straßenverkehr teil zu nehmen.
Lt. meinem Diabetologen wird ein solches Gutachten von keinem seiner Patienten verlangt, auch von den Diabetikern die ich persönlich kenne, wird es nicht verlangt.
Mich ärgert diese Forderung jedes Jahr neu und ich möchte gerne wissen, ob es von der Laune der Sachbearbeiter abhängt wer so ein Gutachten beibringen muß und wer nicht.
Ich arbeite in einem Optiker-Geschäft und sehe 90jährige Menschen mit einer gemessenen Sehleistung von unter 30% in ein Auto steigen. Mit welcher Berechtigung wird von mir ein Gutachten verlangt, daß mich jedes Jahr Zeit und Geld kostet?
Ich danke für jeden Hinweis auf nicht willkürliches Verhalten seitens der Stadt Soest.
Nina
bei meiner Suche nach rechtlichen Grundlagen für behördliche Forderungen bin ich in diesem Forum gelandet.
Ich habe seit 1990 meinen Führerschein Klasse 3. Obwohl ich die Diabetes bei Beantragung der Fahrerlaubnis angegeben hatte, erstand ich nach der Prüfung eine Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen.
Vor einigen Jahren wurden mir sämtliche Papiere geklaut. Seit der Neuausstellung der Fahrerlaubnis möchte nun die Führerscheinstelle des Kreises Soest jählich von mir eine ärztliche Bescheinigung über meine Tauglichkeit am Straßenverkehr teil zu nehmen.
Lt. meinem Diabetologen wird ein solches Gutachten von keinem seiner Patienten verlangt, auch von den Diabetikern die ich persönlich kenne, wird es nicht verlangt.
Mich ärgert diese Forderung jedes Jahr neu und ich möchte gerne wissen, ob es von der Laune der Sachbearbeiter abhängt wer so ein Gutachten beibringen muß und wer nicht.
Ich arbeite in einem Optiker-Geschäft und sehe 90jährige Menschen mit einer gemessenen Sehleistung von unter 30% in ein Auto steigen. Mit welcher Berechtigung wird von mir ein Gutachten verlangt, daß mich jedes Jahr Zeit und Geld kostet?
Ich danke für jeden Hinweis auf nicht willkürliches Verhalten seitens der Stadt Soest.
Nina