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Krankenfahrstuhl-leidiges Thema

Verfasst: Do 27. Mai 2010, 15:35
von Reichert, Karl-Heinz
Hallo Leute

bei einer VK haben Kollegen- laut Betriebserlaubnis- ein Leicht Kfz bis 45 km/h angehalten.
Es ist ein Miniauto der Firma Ligier mit einer bbh von 25 km/h und einem Hubraum von 182 ccm. Als Fzg-Art wird es als So-Fahrzeug Krankenfahrstuhl beschrieben. Nach dem Einbau eines 2. Sitzes in 2009 schreibt der TüV-Prüfer: vierrädriges Leichtkraftfahrzeug
Der Fahrer ist 1922 geboren, alt , aber nicht behindert.
Die EZ war am 24.02.2000.
Betrieben wird das Fzg. mit einem Rasenmähermotor.

Bräuchte mal die FE-Klasse

Verfasst: Do 27. Mai 2010, 16:56
von max_relax
Ich denk' mal laut:

Es ist kein Krankenfahrstuhl, weil nicht einsitzig (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 /§ 76 Nr. 2 FeV)...
Klasse S reicht nicht, weil über 50 ccm...
Klasse M reicht auch nicht, (weder nach § 6 noch nach § 76 Nr. 6 FeV)...

Also braucht er entweder Klasse B oder eine vor dem 01.01.1989 erteilte Klasse 5 (vgl. Anlage 3 Fev/Schlüsselzahl 175): "Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h".

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 06:40
von M.Thöle
Da das Fahrzeug tatsächlich aber 45 km/h läuft ist doch die Betriebserlaubnis erloschen oder irre ich mich da?

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 06:49
von max_relax
Ich weiß nicht, ob die BE erlochen ist. Aber wenn dem wäre so wäre, hätte das Einfluß auf die Frage nach der erforderlichen FE?

Verfasst: Fr 28. Mai 2010, 10:35
von Reichert, Karl-Heinz
M.Thöle: hab mich vielleicht falsch ausgedrückt: das Teil läuft immer noch nur 25 km/h !!

Verfasst: Mo 31. Mai 2010, 11:16
von M.Thöle
max_relax hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob die BE erlochen ist. Aber wenn dem wäre so wäre, hätte das Einfluß auf die Frage nach der erforderlichen FE?
Die Frage der Fahrerlaubnis hast du ja schon beantwortet. Mir ist halt nur dieser Satz aufgefallen.
bei einer VK haben Kollegen- laut Betriebserlaubnis- ein Leicht Kfz bis 45 km/h angehalten.
Wenn das Fahrzeug eine bbH von 25 km/h hat, aber tatsächlich 45 km/h laufen würde (was es ja doch nicht tut, was Herr Reichert ja nochmal klargestellt hat) hätte man das Fahrzeug nochmal genauer untersuchen müssen, ob nicht durch Manipulationen die BE erloschen ist.