Unanfechtbare Versagung
Verfasst: Mi 1. Jun 2022, 15:44
Huhu
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus
Um es kurz zu machen. Ich habe mir beim kba eine Auskunft aus meinem Fahreignungsregister zusenden lassen. Grund : Jugendsünden . Was ich noch erwähnen möchte ich habe noch keinen Führerschein.
Nun steht dort als "Maßnahme" : unanfechtbare Versagung der Fahrerlaubnis.
Desweiteren "Grund der Maßnahme" : Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nicht beigebracht.
Das Tilgungsdatum wäre der 20.12.2025 und laut Schreiben besteht auch keine Überliegefrist.
Habe auch keine Punkte im Register
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe auf mehreren Seiten gelesen das eine MPU bei "unanfechtbare Versagung" nicht angeordnet werden kann, da die Straftaten dazu getilgt sind. Aber in welchem Gesetz steht das?? Einige sind auch der Meinung das es eine MPU geben muss. Aber ich würde mich über Antworten von denen freuen die sich sicher sind das es in dem Fall zu keiner MPU kommen muss. Bitte mit Links oder Paragraphen
Ich danke euch schonmal im Voraus