Leider scheint es keine Drohung zu sein, und die Dame dass auch ernst zu meinen. Der Antrag wurde komplett mit allen Unterlagen am 5.11.10, also vor über zwei Monaten gestellt. Die MPU-Aufforderung kam dann am 10.12. mit der Frist mich innerhalb von 14 Tage zur MPU bereit zu erklären und bis zum 11.3. die Positive MPU anzugeben. Am 30.12. hat mein Anwalt einen Brief an Sie geschrieben (per Fax)- bis heute keine Reaktion.corneliusrufus hat geschrieben:Ja - nur das könnte sie sich ja noch bis zum Verwaltungsakt anders überlegen. Ggf. ist ihre Aussage eine leere Drohung.
In der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens der FEB stand:
Besonders dreist finde ich auch diese Passage:Gegen die Anordnung zur Vorlage des Gutachtens können sie keinen förmlichen Rechtsbehelf ergreifen
Wohl gemerkt- ohne neue Eignungszweifel! Sie beruft sich, und die stehen einzeln auf der ersten Seite aufgelistet, nur auf meine alten Taten, die 10-5 Jahre vor Erteilung des FS in Polen waren. Der letzte Vermerk in der FS-Akte ist von 2000! Der "Anlass" bei "Anlassbezogen" war lediglich die Tatsache dass ich in Ihren Augen wohl so frech war und meine alten Klassen wieder beantragt habe.Diese Anordnung stellt eine Anlassbezogene Ermittlungmaßnahme zu Feststellung Ihrer Fahreignung dar.....
Ich bin drauf und dran dem Leiter der Straßenverkehrsamtes anzurufen und mal nach zu fragen ob er auch hinter der Meinung der SGL steht, bzw. überhaupt davon weiss. Genau das bezweifel ich eben, denn nach den Meinungen hier können doch nicht alle auf dem LRA eine dermaßen rechtswidrige Meinung haben wie Sie. Es kann doch nicht war sein das eine einzige Sachgebietsleiterin der die Gesetze nicht passen einfach irgendwelche Rechtswidrigen Entscheidungen fällt , bei einschalten eines Anwalts einfach den Kopf in den Sand steckt und meint- „klagt doch“ Genau das wurde Ihr ja per Anwalt schon angekündigt.
Fassungslose Grüße an alle die hier schon geantwortet haben!
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