Altes Thema/Wiedererteilung C/E

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Uwe.K
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Beitrag von Uwe.K » Do 6. Jan 2011, 16:17

corneliusrufus hat geschrieben:Ja - nur das könnte sie sich ja noch bis zum Verwaltungsakt anders überlegen. Ggf. ist ihre Aussage eine leere Drohung.
Leider scheint es keine Drohung zu sein, und die Dame dass auch ernst zu meinen. Der Antrag wurde komplett mit allen Unterlagen am 5.11.10, also vor über zwei Monaten gestellt. Die MPU-Aufforderung kam dann am 10.12. mit der Frist mich innerhalb von 14 Tage zur MPU bereit zu erklären und bis zum 11.3. die Positive MPU anzugeben. Am 30.12. hat mein Anwalt einen Brief an Sie geschrieben (per Fax)- bis heute keine Reaktion.
In der Rechtsbehelfsbelehrung des Schreibens der FEB stand:
Gegen die Anordnung zur Vorlage des Gutachtens können sie keinen förmlichen Rechtsbehelf ergreifen
Besonders dreist finde ich auch diese Passage:
Diese Anordnung stellt eine Anlassbezogene Ermittlungmaßnahme zu Feststellung Ihrer Fahreignung dar.....
Wohl gemerkt- ohne neue Eignungszweifel! Sie beruft sich, und die stehen einzeln auf der ersten Seite aufgelistet, nur auf meine alten Taten, die 10-5 Jahre vor Erteilung des FS in Polen waren. Der letzte Vermerk in der FS-Akte ist von 2000! Der "Anlass" bei "Anlassbezogen" war lediglich die Tatsache dass ich in Ihren Augen wohl so frech war und meine alten Klassen wieder beantragt habe.
Ich bin drauf und dran dem Leiter der Straßenverkehrsamtes anzurufen und mal nach zu fragen ob er auch hinter der Meinung der SGL steht, bzw. überhaupt davon weiss. Genau das bezweifel ich eben, denn nach den Meinungen hier können doch nicht alle auf dem LRA eine dermaßen rechtswidrige Meinung haben wie Sie. Es kann doch nicht war sein das eine einzige Sachgebietsleiterin der die Gesetze nicht passen einfach irgendwelche Rechtswidrigen Entscheidungen fällt , bei einschalten eines Anwalts einfach den Kopf in den Sand steckt und meint- „klagt doch“ Genau das wurde Ihr ja per Anwalt schon angekündigt.
Fassungslose Grüße an alle die hier schon geantwortet haben!
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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Do 6. Jan 2011, 18:20

Ob es eine leere Drohung oder keine leere ist zeigt sich erst, wenn Du es (schriftlich) ablehnst, die MPU beizubringen, und sie aufforderst, nun gemäß Aktenlage zu entscheiden.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von M.Thöle » Fr 7. Jan 2011, 08:19

@Ulf Braun

Der CZ Führerschein wurde nicht wegen mangelnder Eignung nicht anerkannt, sondern weil CZ hier gegen das Wohnsitzprinzip verstoßen hat und dieser Verstoß sich aus dem Führerscheindokument selbst ableiten lässt. Dieser Mangel kann durch eine MPU hier in D nicht geheilt werden, somit ändert sich daran auch nichts. Dieser Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip wurde sogar durch den EUGH bestätigt. Somit wäre es klüger, wenn der Betroffene die Klage zurückziehen würde.

Bedenklich finde ich, dass der 2. Führerschein in seinem Besitz bleiben soll, auch wenn dort eine andere Klasse dokumentiert ist, als hier in D erworben wird. Jedoch gilt in der EU der Grundsatz EIN Führerschein pro Bürger. Ich denke hier müsste man über einen anderen Weg nachdenken.

Da für die Klasse A eh eine MPU gefordert wird, würde ich wahrscheinlich gleich auch die Neuerteilung der Klasse B anbieten. Im Falle der Erteilung würde ich dann den CZ-Führerschein einziehen und zurückschicken. So hätte der Betroffene die Klassen, die er haben will und dem Prinzip mit dem einen Führerschein hätte man auch Rechnung getragen.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Ulf Braun
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Beitrag von Ulf Braun » Sa 8. Jan 2011, 01:28

Dankeschön: So sehe ich das auch (und alle FEB Mitarbeiter die ich in der Eu kenne) und genau das wollte ich hier hören.

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Uwe.K
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Rückmeldung

Beitrag von Uwe.K » Do 3. Feb 2011, 08:45

Nachdem nun wieder ein Monat vergangen ist, möchte ich eine kleine Rückmeldung geben.
Ich habe am 10.1. eine Beschwerde per Mail und Einschreiben mit der Bitte um abänderung des Bescheides an den Fsst Leiter sowie den Landrat geschickt. In der Beschwerde wurde wieder auf das Urteil des BverwG 05, sowie das Eugh Urteil vom Dezember hingewiesen und zitiert. Auch diese Beschwerden haben zu keinerlei Reaktion bei den betreffenden Personen geführt. Weder dem Anwalt noch mir wurde auf die Schreiben geantwortet, noch wurde der Empfang derer bestätigt.
Nun habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat, den Amtsleiter der FEB, sowie der Sachgebietsleiterin verfasst. Sollte ich bis zum Sonnabend immer noch nichts vom LRA gehört haben geht die an das Innenministerium des Landes.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde wird gleichzeitig gebeten dass mein Antrag von einem anderen Mitarbeiter nach Aktenlage und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Urteile entschieden wird.
Danke für die bisherigen Ratschläge!
Uwe.K

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