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Fahren ohne Fahrerlaubnis Klasse D

Verfasst: Di 15. Feb 2011, 22:15
von Sammson2001
Hallo,

habe ein kleine Frage an euch vielleicht könnt Ihr mir ja Hilfestellung geben.
Ein Fahrlehrer, von mir beschäftigt kam beim Ausbilden von Fahrschülern der Klasse D in eine Polizeikontrolle, die Beamten stellten fest das sein Führerschein der Klasse D seit 4 Monaten abgelaufen ist.
Alle weiteren Papiere Fahrlehrerschein usw. waren gültig, nur das Gültigkeitsdatum der Fahrerlaubnis wurde übersehen und nicht verlängert.

Der Fahrlehrer ist im Besitz der alten Klasse 2 (vor 99) noch bis 2027 gültig und natürlich "D" hat diese natürlich umgeschrieben.
Der Vorwurf der Beamten "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Welche Konsequenzen können auf Ihn bzw. auf mich zukommen ?
Hat er oder ich eine Möglichkeit mit einem blauen Auge aus dieser Situation wieder herrauszukommen.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis Klasse D

Verfasst: Fr 18. Jan 2013, 15:02
von Umdeny
Schwierige Sache.
Er dürfte eigentlich fahren, der Schein ist nur ungültig.
Gerade als Fahrlehrer ist das nicht grade Vorbildhaft.
Aber mehr als vielleicht eine Geldstrafe dürfte da nicht auf ihn zukommen denke ich.

Re: Fahren ohne Fahrerlaubnis Klasse D

Verfasst: Sa 19. Jan 2013, 10:21
von Gaukler
Sammson2001 hat geschrieben:Hallo,

habe ein kleine Frage an euch vielleicht könnt Ihr mir ja Hilfestellung geben.
Ein Fahrlehrer, von mir beschäftigt kam beim Ausbilden von Fahrschülern der Klasse D in eine Polizeikontrolle, die Beamten stellten fest das sein Führerschein der Klasse D seit 4 Monaten abgelaufen ist.
Alle weiteren Papiere Fahrlehrerschein usw. waren gültig, nur das Gültigkeitsdatum der Fahrerlaubnis wurde übersehen und nicht verlängert.

Der Fahrlehrer ist im Besitz der alten Klasse 2 (vor 99) noch bis 2027 gültig und natürlich "D" hat diese natürlich umgeschrieben.
Der Vorwurf der Beamten "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
Welche Konsequenzen können auf Ihn bzw. auf mich zukommen
Ich verstehe es nicht ganz. Die Klasse D war auf dem Kartenführerschein abgelaufen und er hat die D gerade als Fahrlehrer ausgebildet? War es so gemeint? Da er als Fahrlehrer der Fahrzeugführer des Fahrzeuges ist, wäre es dann in dem Fall tatsächlich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Und: Der Eigentümer des Fahrzeuges der Klasse D bekommt zudem die Anzeige des "Zulassen Fahren ohne FE". :???: