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Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 08:16
von mal langsam
ausser D führt eigentlich jeder staat einen eignungsprüfungskomplex durch. und jeder staat hat seinen eigenen, der in einigen staaten zufällig dem eignungsprüfungskomplex nach entzug in D ähnelt.

zumindest der aktenlage nach.

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 11:45
von corneliusrufus
mal langsam hat geschrieben:um deine fahrerlaubnis WIEDERzubekommen, musst du noch 5 jahre warten, nach D ziehen und an deinem d-wohnort einen antrag stellen. in allen anderen staaten der eu ist nur der NEUerwerb einer fahrerlaubnis möglich.
Auch in D ist es ein Neuerwerb, keine Wiedererteilung. Denn der altes FS wurde vernichtet, die alte FE war ja erloschen.

Gehe n den NL zu Deiner zuständigen FEB. Bitte die zur Prüfung einer Erteilung einen deutschen KBA-Auszug einzuholen und eine Karteikartenabschrift der letzten zuständigen deutschen FEB (am/Nähe Wohnort) einzuholen. Sage offen, was in 2002 und 2004 war.

Wenn Du dann die NL-EU-FE ausweislich des NL-EU-FS in den Händen hältst, dann verfährst Du weiter so, wie @Thöle es geschildert hat.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 16:16
von mal langsam
corneliusrufus hat geschrieben:
Gehe n den NL zu Deiner zuständigen FEB. Bitte die zur Prüfung einer Erteilung einen deutschen KBA-Auszug einzuholen und eine Karteikartenabschrift der letzten zuständigen deutschen FEB (am/Nähe Wohnort) einzuholen.
nicht notwendig - das passiert automatisiert.
Wenn Du dann die NL-EU-FE ausweislich des NL-EU-FS in den Händen hältst, dann verfährst Du weiter so, wie @Thöle es geschildert hat.
nicht notwendig - die erteilung erfolgt nach dem entzug ausserhalb einer sperrfrist. auf der LENKBERECHTIGUNG aus NL ist ein eu-zeichen drauf... und somit dürfen alle öffentlichen strassen unioneuropas befahren werden.

Verfasst: Mo 15. Aug 2011, 20:26
von JohannSchwarz
Mal langsam, M. Thoele und corneliusrufus,
danke fuer die Reaktionen. Wenn ich richtig verstehe, dann werden die Niederlaendischen Behoereden Kontakt aufnehmen mit den deutschen. Schoen zu hoeren, dass man zusammenarbeitet.

Ich werde also zur zustaendigen Behoerde und meinen Sachverhalt schildern. Es gibt hier tatsaechlich MPU aehnliche Massnahmen, auch wenn die sich auf allg. Fehlverhalten bzw Alkohol beschraenken. Kosten um die 700 Euro (http://www.cbr.nl/emg.pp).

Vielen Dank und toll dass ihr Euch um mich gekuemmert habt. Werde berichten was hier geschehen wird...

Herzliche Gruesse,

Johann

Verfasst: Di 16. Aug 2011, 06:22
von M.Thöle
Ich habe schon ein Gutachten aus den Niederlanden vorliegen gehabt und da ging es um Drogen.

Verfasst: Di 16. Aug 2011, 13:55
von mal langsam
daran, dass der inhaber einer legal (neu-) erteilten eu-fe, die zudem auch noch in eucaris eingetragen ist die rechtswidrige fev befolgt und dir das gutachten vorgelegt hat, kannste mal sehen, wieviel drogen im leben eines menschen kaputtmachen.

nicht nur die physische gesundheit sondern auch die graue masse.

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 01:19
von mal langsam
M.Thöle hat geschrieben:M.Thöle braucht Rumänien nicht zu umfahren, da er seinen Führerschein nie abgeben musste... ;)
falsch. :D
M.Thöle darf rumänien befahren, ohne eine mpu gemacht zu haben, weil M.Thöle eine eu-fahrerlaubnis woanders als im transit- bzw. aufnahmestaat rumänien erworben hat.

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 01:20
von mal langsam
M.Thöle hat geschrieben:M.Thöle braucht Rumänien nicht zu umfahren, da er seinen Führerschein nie abgeben musste... ;)
das ist so nicht ganz richtig:

M.Thöle darf rumänien befahren, ohne eine mpu gemacht zu haben, weil M.Thöle eine eu-fahrerlaubnis woanders als im transit- bzw. aufnahmestaat rumänien erworben hat (und innerhalb des nationalrechts des ausstellerstaates keine mpu für ihn vorgesehen ist). oder kurz - aufgrund des prinzips der gegenseitigen anerkennung der gleichwertigen eu-verwaltungsakte.