Betriebsarzt verweiger Einstellung wegen ADS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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matchbox1
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Betriebsarzt verweiger Einstellung wegen ADS

Beitrag von matchbox1 » Mo 5. Sep 2011, 12:20

Hallo liebes Forum,

mein Fall ist ähnlich, wie der von Amos73.

Bei einem Busunternehmen hätte ich im Linienverkehr anfangen können. Aufgrund meiner ADS und deren Medikamente (BTM), meinte der Betriebsarzt, keine Chance, Ich darf gar nichts machen.

Meine Frage dazu, worauf ist das begründet und wie kann ich das widerlegen?

Einige Wochen vor diesem Vorstellungsgespräch, war ich bei einem Betriebsarzt, um mir die Unterlagen geben zu lassen, zur Beantragung eines Personbeförderungsscheins. In dem Fragebogen, der mir vom Arzt gegeben wurde, wurde nach ADS nicht gefragt. Da wurde nach Neuronalen Erkrankung (sprich Parkinson, MS) gefragt. Zu diesem Zeitpunkt nahm ich auch keine Medikamente. Also alles prima.

Jetzt nur die Ortskundeprüfung machen und ich hab den Personbeförderungsschein. Aber Busfahren geht nicht?

Vorab danke für eure Antworten!

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Mo 5. Sep 2011, 19:02

matchbox1 hat geschrieben: Jetzt nur die Ortskundeprüfung machen und ich hab den Personbeförderungsschein. Aber Busfahren geht nicht?

Vorab danke für eure Antworten!
hab' leider keine antworten. aber die anderen ja auch nicht. deshalb - eine vermutung: der busbetrieb selbst könnte strengere anforderungen stellen, als es "das gesetz" tut.
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Mo 5. Sep 2011, 20:38

Danke für deine Antwort.

Gesetz dem Fall, es wäre so, sehe das ja fast aus wie Diskriminierung. Jemanden aufgrund einer Krankheit, die lt. Gestz zu keiner Ausschließung führt, auszuschließen.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Mo 5. Sep 2011, 23:38

Imho ist ADS eine Erkrankung im Zentralnervensystem. Zugleich hat ADS oftmals Begleiterkrankungen, die wiederum die Fahrgeeignetheit ausschließen können.

Bei Medikamentengebrauch (bsp. Ritalin) müsste eine MPU absolviert werden, um die medizinische Eignung dennoch zu belegen.

Ohne Medikamentengebrauch würde ich ebenfalls eine Überprüfung für sinnvoll erachten, ob ohne Medikamente ein Fahren sicher möglich ist.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Di 6. Sep 2011, 03:04

Zugleich hat ADS oftmals Begleiterkrankungen, die wiederum die Fahrgeeignetheit ausschließen können.
Sorry, aber nein. Keine Begleiterkrankung bei ADS schließt die Fahruntüchtigkeit aus. Nehmen wir die häufigsten Begleiterkrankungen: Depression und soziale Phobien. Willst du jemanden sagen, der unter Depression leidet, du kannst/ darfst kein Auto fahren? Ganz zu schweigen von der sozialen Phobie.
Bei Medikamentengebrauch (bsp. Ritalin) müsste eine MPU absolviert werden, um die medizinische Eignung dennoch zu belegen.
Geb ich dir teilweise recht. Das Gesetz (kenne jetzt nicht den genauen Paragraphen), sagt ja, wenn man Medikamenten aus medizinscher Sicht braucht, dann darf man diese auch einnehmen; auch während des Auto fahrens. Wenn ich irre, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren.

Ich habe alle Führerscheine ohne Probleme bestanden. Bin durch alle ärztlichen Test gekommen. Habe keine Punkte. Nie einen Unfall. Wurde noch nicht einmal geblitzt. Und nur jetzt, wo das Wort ADS fällt, wird meine Fahrtüchtigkeit in vollem Umfang widersprochen bzw. angezweifelt?

Wenn ich eine MPU freiwillig mache und diese bestehe, rein rechtlich, darf ich dann wieder Bus fahren?

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M.Thöle
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Beitrag von M.Thöle » Di 6. Sep 2011, 07:00

matchbox1 hat geschrieben:Sorry, aber nein. Keine Begleiterkrankung bei ADS schließt die Fahruntüchtigkeit aus. Nehmen wir die häufigsten Begleiterkrankungen: Depression und soziale Phobien. Willst du jemanden sagen, der unter Depression leidet, du kannst/ darfst kein Auto fahren? Ganz zu schweigen von der sozialen Phobie.
Da muss ich leider widersprechen. Bei allen Manien und sehr schweren Depressionen ist die Fahreignung für ALLE Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Nach abklingen der manischen Phase oder den relevanten Symptomen einer sehr schweren Depression KANN die Fahreignung wieder gegeben sein. Dies muss aber regelmäßig kontrolliert werden. Kannst du hier nachlesen.
matchbox1 hat geschrieben:Geb ich dir teilweise recht. Das Gesetz (kenne jetzt nicht den genauen Paragraphen), sagt ja, wenn man Medikamenten aus medizinscher Sicht braucht, dann darf man diese auch einnehmen; auch während des Auto fahrens. Wenn ich irre, dann lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
Auch hier kann die Fahreignung ausgeschlossen sein, wenn die Dauerbehandlung zur Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß führt.

Das alles müsste durch ein fachärztliches Gutachten (ich denke Neurologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) abgeklärt werden.
Alle Angaben ohne Gewehr! Waffen sind in der Führerscheinstelle nicht erlaubt!

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Beitrag von matchbox1 » Di 6. Sep 2011, 10:28

Danke für deine Liste. Wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Ich wundere mich gerade, dass überhaupt soviele Autos auf den Straßen sind, bei den ganzen Ausschließungen.
Bei allen Manien und sehr schweren Depressionen ist die Fahreignung für ALLE Kraftfahrzeuge ausgeschlossen
Von Manien habe ich ja gar nicht geredet. Welcher Arzt will eigentlich feststellen, ob man unter leichten, mittleren, schweren oder sehr schweren Depression leidet. Find die Abgrenzung ein wenig seltsam.
9.6Dauerbehandlung
mit Arzneimitteln
Warum steht da denn nichts drinne?
Das alles müsste durch ein fachärztliches Gutachten (ich denke Neurologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation) abgeklärt werden.
Gute Info, werde weiter in diese Richtung forschen.

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corneliusrufus
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Beitrag von corneliusrufus » Di 6. Sep 2011, 11:19

Für eine Depressionserkrankung gibt es feste Kriterien. Auch lässt sich die Stärke einer Depression messen.

Wenn Du ein von der FEB gefordertes fachärztliches Gutachten bestehst, dann dürftest Du fahren resp. die Klasse erwerben. Wenn Du nicht bestehst, droht realistisch der Entzug der FE.

Wenn Du bestehst bedeutet dieses nicht gleichzeitig, dass der Arbeitgeber Dich einstellt. Ja, das ist dann ein Stück Diskriminierung. Oder eben seine zulässige Entscheidung auf Restrisikominimierung.


Wenn in einem Normtext etwas offen gelassen wird, dann deshalb, damit diese Lücke interpretiert werden kann. Spielraum geschaffen wird. Würde hier in 9.6 ein Medikamentenname stehen, dann würde alsbald ein umbenanntes Medikament auf den Markt kommen. Doch die Verkehrssicherheit kann doch nicht am Medikamentennamen ausgemacht werden.

Das lässt sich nun auf Medikamentenklassen erweitern. Auch da führt eine ähnliche Überlegung dazu, auf den individuellen Fall zu sehen.

Du hast die Lebensbesonderheit ADS. Ich kenne mittlerweile einige, die diese Erkrankung haben. Sowohl medikamentös behandelt als nicht. Bei einigen setze ich mich gerne mit ins Auto, bei anderen nicht.

Nun, Du hast fahrerlaubnistechnisch das Pech, ADS zu haben. Eben weil Menschen mit ADS per se nicht genauso gut fahren wie andere ohne diese Erkrankung, bedarf es eben der Prüfung im Einzelfall.

Dafür haben Menschen mit ADS oft andere ausgesprochen bewundernswerte Eigenschaften. Z.B. Kreativität.


Es ist schwierig, von der Ferne zu etwas raten. Dich vor der FEB zu outen beinhaltet ein deutliches Risiko. Andererseits wärst Du damit stets rechtlich auf der sicheren Seite. Falls Du die Begutachtung bestehst, steht Dir fahrerlaubnisrechtlich alles offen.

Einen Arbeitgeber zum Einstellen zwingen kannst Du nicht. Es greift hier kein Antidiskriminierungsgesetz. Würdest Du bei einem Einstellungsgespräch Dein ADS als Kraftfahrer verschweigen, könnte der Arbeitgeber später sogar zur Anfechtung des Arbeitsvertrages befugt sein.


Überlege Dir bitte in Ruhe und ggf. nach weiterer Beratung, ob Du Dein Ziel aufrecht erhältst, ob sich der Weg lohnt. Und nicht vergessen, sollte es einmal zu einem Unfall, selbst unverschuldet kommen, würde möglicherweise der Prüfprozess erneut gestartet.

Ganz liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von M.Thöle » Di 6. Sep 2011, 11:35

matchbox1 hat geschrieben:Danke für deine Liste. Wusste gar nicht, dass es so etwas gibt. Ich wundere mich gerade, dass überhaupt soviele Autos auf den Straßen sind, bei den ganzen Ausschließungen.
Das ist die offizielle Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Diese findet immer dann Anwendung wenn entsprechende Mängel der Fahrerlaubnisbehörde bekannt werden. Da nur wenige ihre Leiden freiwillig anzeigen ist es meisst erst dann der Fall wenn etwas passiert und ein Polizeibericht vorliegt.
matchbox1 hat geschrieben:Von Manien habe ich ja gar nicht geredet. Welcher Arzt will eigentlich feststellen, ob man unter leichten, mittleren, schweren oder sehr schweren Depression leidet. Find die Abgrenzung ein wenig seltsam.
Das weiss ich, dass du von Manien nichts geschrieben hast. Es stand nur bei Depressionen dabei und ich habe sie der Vollständigkeit halber mit erwähnt. Die Klassifikation von Depressionen richtet sich nach der ICD-10 unter Nummer F32
matchbox1 hat geschrieben:Warum steht da denn nichts drinne?
Weil du unter 9.61 bzw. 9.62 weiterlesen musst. ;)
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Beitrag von wj » Di 6. Sep 2011, 12:21

Noch eine Info zusätzlich. Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, darf nicht so tun, als ob damit ein Freifahrtschein auf ewig erstellt worden wäre. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur noch eingeschränkt fähig zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, muß entweder drauf verzichten oder seine Eignung vorher wieder herstellen. In eigener Zuständigkeit und vor allem in eigener Verantwortung.
Nur wenn es der Fahrerlaubnisbehörde bekannt wird, wird sie entscheiden müssen, welche Maßnahme die für diesen Fall richtige ist. Die Verantwortung für das eigene Handeln bleibt aber auch dann bestehen.
Wobei man das alles lange ignorieren kann und es sogar lange gut gehen mag - bis dann doch mal ein Unfall passiert. Der bleibt dann hoffentlich ohne Verletzte. Aber die Versicherung hätte Gründe die Versicherungsleistung des Haftpflichtanteils teilweise zurückzufordern und die Auszahlung des Kaskoanteils ganz zu verweigern.

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