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Verfasst: Di 6. Sep 2011, 12:49
von matchbox1
Ich denke, nach den Infos die ich hier bekommen habe, ist eine Beurteilung sehr schwer und kann nur nach einem fachärztlichen Gutachten vollständig beurteilt werden.

Was ich aber gelernt habe, dass anscheinden bei sehr vielen Krankheiten, der Führerschein "fraglich" ist.

Wenn ich mir die allgemeinen Infos der Anlage 4 so durchsehe:
Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit zum
Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß
Meines erachtens dürfte das mit den vorgeschriebenen Reaktionstest beim ärztl. Check belegt sein.

Trotzdem, danke an eure Antworten. Wenn es weitere fragen, geben sollte. Ich weiß, wo ich euch finde.

Verfasst: Di 6. Sep 2011, 19:04
von mal langsam
frage: man geht davon aus, dass die krankheit die fahreignung gefährdet, mindert oder ausschliesst...
matchbox1 hat geschrieben: Jetzt nur die Ortskundeprüfung machen und ich hab den Personbeförderungsschein. Aber Busfahren geht nicht?
...erteilt aber einen personenbeförderungsschein? wie geht das denn?:confused:

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 09:26
von wj
Es ist halt eine Abwägungsfrage. Man ist dabei zum dem Ergebnis gekomen, dass ein Busfahrer höhere Anforderungen erfüllen muß, als ein Taxifahrer. Das macht man schließlich bei allen FE-Klassen. Jede hat ihre speziellen Anforderungen, die sich von den anderen unterscheiden.

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 09:31
von M.Thöle
... und dann ist es noch eine Sache ob und wann die FEB von einer etwaigen Krankheit erfährt.

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 15:09
von mal langsam
...und ob die reguläre fahrerlaubnis entzogen wird, kurz nachdem eine fahrerlaubnis zur personenbeförderung erteilt wurde.

irgendwie gehört in D so manches umgekrempelt - nicht nur das, was das europäische fahrerlaubnisrecht betrifft.

(seufz).

Verfasst: Do 8. Sep 2011, 21:59
von matchbox1
Guten Abend,

es gibt zwar noch nichts neues, aber ich habe eine Studie zu dem Thema aus der Schweiz gefunden (2009)
33
ADHS und Ritalin® – Erfahrungen aus der verkehrsmedizinischen
Begutachtungspraxis
Dr. med. HANS H. SCHAUMANN, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
Oberarzt Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin & klinische
Forensik, Universität Zürich
In 18'941 Fällen wurden nur diejenigen einer genaueren Analyse
unterzogen, bei denen eine entsprechende Diagnose (ADHS, ADS oder
Aufmerksamkeitsdefizit-Syndrom) oder eine Medikation mit Methylphenidat
(z.B. Ritalin ®) vermerkt wurde. Es handelte sich dabei um insgesamt
97 Fälle (0.5 %) in 3 Jahren.
Von den 97 untersuchten Fällen erfolgte bei 59 (61 %) eine positive Beurteilung
der Fahreignung,
In 38 Fällen (39 %) erfolgte eine Ablehnung der Fahreignung.
Auffällig ist dabei, dass lediglich in 1 bzw. 3 Fällen (zweimal Zulassung beschränkt auf Kategorie M) Hirnleistungsdefizite ausschlaggebend waren für die Ablehnung bzw. Einschränkung der Fahreignung. In sämtlichen weiteren Fällen erfolgte die negative Gesamtbeurteilung aufgrund einer Alkohol- und/oder Drogenproblematik in verkehrsrelevantem Ausmass.
Also kurz in eigenen Worten: 97 Probanden/ 59 kamen durch / 38 nicht.
Die 38 die nicht durchkamen, kamen nicht wegen ihrer ADS durch, sondern aufgrund von Alkohol/Drogen.
In drei Fällen, war das ADS (oder die Hirnleistungsdefizite) ausschlaggebend.

Muss nicht zwingend das selbe Ergebnis für mich heißen, dachte nur ich teile das mal hier mit euch.

Verfasst: Do 8. Sep 2011, 22:04
von matchbox1
Es ist halt eine Abwägungsfrage. Man ist dabei zum dem Ergebnis gekomen, dass ein Busfahrer höhere Anforderungen erfüllen muß, als ein Taxifahrer.
Ich hatte nicht mal die Möglichkeit denen das mitzuteilen, da auf dem Fragebogen kein geeignetes Feld war um ADS zu kennzeichnen. Es wurde nach regelmäßiger Medikamenteneinnahme gefragt. Zu diesem Zeitpunkt nahm ich aber keine.

Mit diesem ärztlichen Gutachten, kann ich meinen Busführerschein um 5 Jahre verlängern! Denn es ist genau das selbe. Es werden keine Unterschiede gemacht.


Zusatz: Es war die große Untersuchung, nicht die kleine.

Verfasst: Fr 9. Sep 2011, 07:57
von mal langsam
in der schweizer psychatrie kommt auch MDMA zum einsatz, während dieses in der partyszene als "extasy" bekanntes mittel von der deutschen psychiatrie abgelehnt wird. somit lässt sich mit der schweiz in D nur bedingt argumentieren.

Verfasst: Fr 9. Sep 2011, 09:11
von M.Thöle
Das bedeutet aber auch nicht, dass diese Patienten, die mit MDMA therapiert werden, auch geeignet sind ein Kraftfahrzeug zu führen. Ich kenne die Schweizer Gesetze nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die Personen dort einfach so fahren dürfen (wenn die Krankheit und auch die Therapie bei der FEB bekannt werden).

Verfasst: Fr 9. Sep 2011, 13:04
von mal langsam
das kommt drauf an - wenn die krankheit soweit im griff und die therapie schon abgeschlossen ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die fe dann noch entzogen wird. während in D allein schon eine "zeugenaussage" eines einmaligen konsums, der xx jahre zurücklag zum verlust der fahrerlaubnis führen kann.

anyway - in D funktioniert so einiges (darunter auch die psychiatrie) anders und für studien aus der schweiz interessiert sich hier niemand. nur für die vorgaben des normgebers.
und zwar des deutschen normgebers. :)

ist doch so, oder M.Thöle?