Betriebsarzt verweiger Einstellung wegen ADS

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Fr 9. Sep 2011, 16:23

Ich komme gerade wieder von meinem Facharzt. Dieser meinte, er kenne bisher keinen Fall, indem ADS zum Verlust des Führerscheins führte.

Unter seinen Patienten zählen auch Taxi- und Busfahrer.

Arbeitet einer von euch bei der FEB und würde, wenn er wissen würde, dass ich name.name. heiße, mir den Führerschein entziehen?

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matchbox1
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Beitrag von matchbox1 » Fr 9. Sep 2011, 16:28

Verwendet wird der Leistungstest
ART 2020, der die "geistigen Voraussetzungen" der kognitiven Fahreignung
abbildet. Es werden dabei Reaktionsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Konzentrationsvermögen,
Orientierungsfähigkeit, Belastbarkeit, Fähigkeit zur
Teilung der Aufmerksamkeit und Stresstoleranz erfasst.
Wird dieser nicht auch hierzulande verwendet?

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Fr 9. Sep 2011, 16:58

wenn der test (und ggf. noch zusätzliche überprüfungen der fahreignung) in D durchgeführt werden, sieht es schon wieder ganz anders aus - dann interessieren nur noch die testergebnisse.
matchbox1 hat geschrieben:Arbeitet einer von euch bei der FEB und würde, wenn er wissen würde, dass ich name.name. heiße, mir den Führerschein entziehen?
bin mal gespannt, wer von den jungs sich zu einer antwort hinreissen lässt, ohne einsicht in die akte genommen zu haben. oder, WJ? aber ich bin ja nicht so einer von der FEB und antworte mal stellvertretend - NEIN. schlimmstenfalls würde es auf eine mpu zum erhalt der fahrerlaubnis hinauslaufen (sofern der leistungstest art 2020 allein laut d-norm nicht ausreicht, bspw. wegen "medikamentengewöhnung" :rolleyes: o.ä.).
die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)

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mal langsam
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Beitrag von mal langsam » Fr 9. Sep 2011, 16:59

matchbox1 hat geschrieben:Ich komme gerade wieder von meinem Facharzt. Dieser meinte, er kenne bisher keinen Fall, indem ADS zum Verlust des Führerscheins führte.

Unter seinen Patienten zählen auch Taxi- und Busfahrer.
sind die erkrankungen der feb bekannt (gemacht worden) und sind die lappen dieser patienten zeitlich befristet?
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Beitrag von corneliusrufus » Fr 9. Sep 2011, 21:57

Ich arbeite nicht in einer FEB.

Wenn der Arzt keinen Kraftfahrer mit ADS-Grunderkrankung (o.ä.) kennt, dem zugleich seitens der FEB die FE entzogen worden ist, so liegt das wegen seiner Schweigepflicht in fast allen Fällen daran, dass die FEB vom ADS nichts weiß. Oder er hat ein sehr ausgewähltes Publikum mit kaum ADS. Oder seine Patienten, denen mit ADS (o.ä.) die FE entzogen wurde, schweigen ihm gegenüber.

Das Risiko bei ADS und Medikamenteneinnahme ist, ob die Dosierung stimmt. Ob die Zuverlässigkeit in der Einnahme besteht.

Dann, da ADS die Umwelt belastet, dort die Menschen oftmals zurückwirken, derjenige mit ADS dann befremdet und frustriert reagiert. Dann liegt bei durchaus nicht nur einigen der kompensatorisch eingesetzte Gebrauch von Drogen (inkl. Alkohol) nicht fern.


Wenn die FEB von ADS erfährt, wird sie ein fachärztliches Gutachten fordern. Unabhängig ob die FEB bis zur Beibringung des Gutachtens unter Fristsetzung (vorläufig gestaltbar) entzieht oder nicht. Das Gutachten besteht, wer notwendiges Reaktionsvermögen nachweist, wer hinsichtlich des Medikaments gut eingestellt ist, wer keine weiteren Erkrankungen oder Beigebrauch von Drogen hat und die Gewähr bietet, zuverlässig die verschriebene Medikamention einzuhalten. Die Medikamentenklasse ist dabei nicht ausschlaggebend, sondern die ärztliche Kontrolle und Verordnung (inkl. kontrollierter Herstellung) dieser.

Sprich, wenn es Erfolg brächte, kann es bei ADS Amphetamin sein oder Methamphetamin (MDMA, Ecstasy) oder regulär Methylphenidat (Ritalin, Concerta, Medikinet, Equasym) oder regulär Atomoxetin (Strattera) sein. Ärzte werden jedoch kaum von den beiden letzten Typen abweichen und das aus gutem Grund.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von matchbox1 » Fr 9. Sep 2011, 23:16

sind die erkrankungen der feb bekannt (gemacht worden) und sind die lappen dieser patienten zeitlich befristet?
Ich glaube, so genau weiß das der Arzt bestimmt nicht und ich daher erst recht nicht. Aber auch in ADS- Foren bin ich noch nicht darauf gestoßen, FS Entzug bei ADS.

Wir sprechen die ganze Zeit von ADS mit Medikation, aber durchaus kann man ADS haben und keine Medis nehmen. Das ist bei mir der Fall, wenn ich Auto fahre. Da bin ich aber die Ausnahme. Ich kann ohne Medis, rein für mich, besser fahren, als mit.
Wenn der Arzt keinen Kraftfahrer mit ADS-Grunderkrankung (o.ä.) kennt, dem zugleich seitens der FEB die FE entzogen worden ist, so liegt das wegen seiner Schweigepflicht in fast allen Fällen daran, dass die FEB vom ADS nichts weiß. Oder er hat ein sehr ausgewähltes Publikum mit kaum ADS.
Also mein Arzt ist auf ADS spezialisiert und hat daher durchweg viele ADS Patienten. Die berufliche Situation ist durchweg ein Thema bei der ADS und ich behaupte einmal, dass man über einen FS Entzug mit dem Psychiater auf jeden Fall spricht. Egal ob man diesen beruflich braucht oder nicht.

Aber das Paradoxe an der Sache ist doch, dass man seitens der verkehrsmedizinischen Begutachtung, keine Möglichkeit hat die ADS anzugeben/einzutragen, sofern man keine Medikamente nimmt.

Aber dann wiederrum, laut euren Beiträgen, evt. von der FEB der FS entzogen werden kann aufgrund von ADS. :confused:

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Beitrag von corneliusrufus » Sa 10. Sep 2011, 19:38

Du kannst doch auch in der ärztlichen Untersuchung nach Anlage 5 der FeV, nämlich im Punkt 11., siehe http://www.aekno.de/page.asp?pageID=6151, angeben, dass Du ADS hast. Selbstverständlich kannst Du immer bei einer Untersuchung Angaben machen. Und das unabhängig davon, ob Du Medikamente nimmst oder nicht.

Im Gegenteil, wenn Du etwas weißt, was dem Zweck der Untersuchung unterlaufen kann, dann wäre ein Schweigen arglistig.


Soweit die FEB nicht per Norm ermächtigt ist, darf sie FE nicht befristet erteilen. Bei bestimmten Erkrankungen können sie als Auflage die regelmäßige ärztliche Begleitung/Untersuchung gefordert werden.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von mal langsam » Sa 10. Sep 2011, 19:53

das ist aber schon ein SEHR aktives mitwirken des betroffenen, was den erhalt eines "sicheren strassenverkehrs" gewährleisten soll. wer wird sich freiwillig selbst anschwärzen, wenn sein beruf von der fe abhängt und in dem fragebogen nicht danach gefragt wird?

ich will nicht sagen, dass möglichst jeder (mit ads) aus dem verkehr gezogen werden (oder keine personen befördern) soll aber die kontrolle darüber, wer die bürger des staates gewerblich befördert sollte es geben... in D scheint dieses mangelhaft zu sein.
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Beitrag von corneliusrufus » Sa 10. Sep 2011, 21:32

Unterscheide zwischen Arzt und Betroffenem. Der Arzt füllt aus was er weiß, d.h. meist durch messen.

Ich rede hier von dem Sinn der Vorschrift. Nicht mehr, nicht weniger.

Wenn jemand gut medikamentös eingestellt ist oder Medikamente wegen einer minder schweren Erkankungsausprägung nicht benötigt und in beiden Fällen ärztlich gut begleitet wird, der erfüllt obigen Zweck und Sinn.

Ich frage dennoch, welcher Facharzt macht alle Leistungstests und beachtet dabei zugleich die Vorgaben der FeV? Meistens sind seine Beurtelungen pauschal.


Die andere Frage, jedoch mit obiger verbunden, ist, ob eine andere FE-Klasse bzw. ein anderer Verantwortungsbereich (PKW vs. Taxi) nicht die Anforderungen so weit erhöht, dass sie mit einer bestimmten Erkrankungsausprägung nun nicht mehr dem geforderten Mindestmaß entsprechen.


Dann ist in der Antwort zunächst einmal die Sicht einer FEB wider gegeben. Die muss ja messen lassen, da sie keine eigene medizinische Kompetenz hat. Und dieses Ergebnis hat Auswirkungen. Auch so, dass die bisherige Eignung nun erstmalig amtlich in Frage gestellt wird. Deshalb diese Aufklärung.

Und der nie auszuschließende Unfall. Ein Zufall, der StA ermittelt auch zu Gesundheitsfragen. Und dann? Also auch hier Aufklärung im Vorfeld.

Wer dann den Nachweis führen kann, an der Erkrankung kann es nicht gelegen haben, ist deutlich im Vorteil.

Dieses sollte jemand wissen, wenn er - aus möglichst gutem Grund - schweigt.

Oder sich selbst beschränkt, sprich sagt, auf die Klasse X verzichte ich.


Wenn der Facharzt feststellt, ein Betroffener erfüllt alle Leistungstests, ist gut eingestellt, dann spricht außer Aufwand an Zeit und Geld nichts, sich der amtlichen Prüfung zu stellen. Mit so einem Gutachten lässt sich vielleicht auch einmal ein Arbeitgeber überzeugen. Jedenfalls ist dann jemand auf der sicheren Seite.

Die Alternative ist Schweigen verbunden mit Hoffen, dass nichts entdeckt wird. Das kann durchaus gut gehen, muss es jedoch nicht.

Liebe Greet-Ings Cornelius

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Beitrag von mal langsam » Sa 10. Sep 2011, 23:31

nur eine kleinigkeit als einwand:
corneliusrufus hat geschrieben:der nie auszuschließende Unfall. Ein Zufall, der StA ermittelt auch zu Gesundheitsfragen. Und dann? Also auch hier Aufklärung im Vorfeld.

Wer dann den Nachweis führen kann, an der Erkrankung kann es nicht gelegen haben, ist deutlich im Vorteil.
es müsste der nachweis geführt werden, dass es an der erkrankung gelegen hat, bevor geprüft wird, ob die verantwortung dafür bei dem "betroffenen" liegt... oder ob sein arzt ihm gesagt hat, dass er (auch in diesem krankheitsstadium) bedenkenlos weiterfahren kann.

kann ich nicht so ganz glauben, mit den (zu) pauschalen beurteilungen.
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