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Verwertbarkeit einer MPU

Verfasst: Di 6. Sep 2011, 22:42
von HaLu
Hallo,

ich möchte gerne wissen, wie lange die FSS eine (positive) MPU bei erneuter Alkoholauffälligkeit verwenden kann. Ist man in der MPU gelandet wegen BAK 1,6 Promille, dann sind die nächsten 10 Jahre verwertbar, weil Straftat vorliegt, und eine erneute Auffälligkeit führt in dieser Zeit wieder zur MPU. Was ist aber, wenn es zu einer MPU wegen wiederholter OWIs, also unter 1,1 Promille, kam? Eine OWI verjährt (in Flensburg jedenfalls) nach zwei Jahren. Wie lange aber kann eine OWI bei der FSS verwertet werden? Angenommen jemand besteht nach wiederholter OWI seine MPU und bleibt mehr als zwei Jahre unauffällig und erst dann kommt es wieder zu einer Alkoholauffälligkeit unter 1,1 Promille: Ist dann wieder eine MPU fällig oder sind die vergangenen OWIs nicht mehr verwertbar? Oder ist eine MPU durch die FSS länger verwertbar als die eigentliche Dauer der 2-Jahres-Tilgungsfrist bei OWIs?

Danke schon mal für eine Antwort,
HaLu.

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 16:05
von mal langsam
falsche fragestellung - nicht die mpu ist verwertbar sondern das delikt... was dann zu einer mpu führt.
HaLu hat geschrieben: Ist man in der MPU gelandet wegen BAK 1,6 Promille, dann sind die nächsten 10 Jahre verwertbar, weil Straftat vorliegt, und eine erneute Auffälligkeit führt in dieser Zeit wieder zur MPU.
bei der ersten mpu wurde das institut gefragt, ob zu erwarten sei, dass der delinquent nochmals alkoholisiert am strassenverkehr teilnehmen wird. da man bereits mit 0.3 promille alkoholisiert ist, wird bei 1.1 offensichtlich, dass sich der onkel doktor beim ersten mal geirrt hat - eine erneute mpu (mit diesmal hoffentlich richtigem ergebnis) ist mehr als gerechtfertigt.

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 23:47
von corneliusrufus
Es kommt meiner Meinung darauf an, ob vor der ersten MPU (also nach zwei OWi) die FE entzogen worden ist oder nicht. Respektive diente die MPU zum Erhalt der damals wie bis heute bestehenden FE oder diente sie dem Neuerwerb einer FE?

Im ersten Fall "verschwindet" die MPU mit Löschung der letzten Alkohol-OWi. Im letzten Fall 10 Jahre nach dem Neuerwerb der FE, spätestens jedoch 15 Jahre nach dem FE-Entzug.

Der Erhaltsfall dürfte jedoch kaum vorkommen.

Liebe Greet-Ings Cornelius

Verfasst: Do 8. Sep 2011, 22:46
von HaLu
Vielen Dank für diese Antwort, corneliusrufus. Damit komme ich weiter. HaLu.