Verwertbarkeit einer MPU
Verfasst: Di 6. Sep 2011, 22:42
Hallo,
ich möchte gerne wissen, wie lange die FSS eine (positive) MPU bei erneuter Alkoholauffälligkeit verwenden kann. Ist man in der MPU gelandet wegen BAK 1,6 Promille, dann sind die nächsten 10 Jahre verwertbar, weil Straftat vorliegt, und eine erneute Auffälligkeit führt in dieser Zeit wieder zur MPU. Was ist aber, wenn es zu einer MPU wegen wiederholter OWIs, also unter 1,1 Promille, kam? Eine OWI verjährt (in Flensburg jedenfalls) nach zwei Jahren. Wie lange aber kann eine OWI bei der FSS verwertet werden? Angenommen jemand besteht nach wiederholter OWI seine MPU und bleibt mehr als zwei Jahre unauffällig und erst dann kommt es wieder zu einer Alkoholauffälligkeit unter 1,1 Promille: Ist dann wieder eine MPU fällig oder sind die vergangenen OWIs nicht mehr verwertbar? Oder ist eine MPU durch die FSS länger verwertbar als die eigentliche Dauer der 2-Jahres-Tilgungsfrist bei OWIs?
Danke schon mal für eine Antwort,
HaLu.
ich möchte gerne wissen, wie lange die FSS eine (positive) MPU bei erneuter Alkoholauffälligkeit verwenden kann. Ist man in der MPU gelandet wegen BAK 1,6 Promille, dann sind die nächsten 10 Jahre verwertbar, weil Straftat vorliegt, und eine erneute Auffälligkeit führt in dieser Zeit wieder zur MPU. Was ist aber, wenn es zu einer MPU wegen wiederholter OWIs, also unter 1,1 Promille, kam? Eine OWI verjährt (in Flensburg jedenfalls) nach zwei Jahren. Wie lange aber kann eine OWI bei der FSS verwertet werden? Angenommen jemand besteht nach wiederholter OWI seine MPU und bleibt mehr als zwei Jahre unauffällig und erst dann kommt es wieder zu einer Alkoholauffälligkeit unter 1,1 Promille: Ist dann wieder eine MPU fällig oder sind die vergangenen OWIs nicht mehr verwertbar? Oder ist eine MPU durch die FSS länger verwertbar als die eigentliche Dauer der 2-Jahres-Tilgungsfrist bei OWIs?
Danke schon mal für eine Antwort,
HaLu.