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Verfasst: Do 29. Sep 2011, 17:38
von hendrik
M.Thöle hat geschrieben:Wahrscheinlich das Datum an dem dir deine vorläufige Bescheinigung durch die Führerscheinstelle ausgestellt und ausgehändigt wird. An diesem Tag wird dann ja auch dein Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Danke M. Thöle,

da fragt man mal und es klinkt sich (wiedermal) jemand ein.Bild

Deine Ausführungen werden ja durch Fr. Lauer untermauert. Dann ist mir das Procedere jetzt einleuchtend, im Gegensatz zu "mal langsam denkenden".

Bis denne.

Verfasst: Do 29. Sep 2011, 23:06
von mal langsam
wüsste beim besten willen nicht, was sich daran vor 2033 ändern sollte. wir werden bis dahin noch eine menge spass miteinander haben. :)

Verfasst: Fr 30. Sep 2011, 08:36
von hendrik
Sabine Lauer hat geschrieben:Vielleicht hat Hendrik es ja verstanden und wir könnten das Thema beenden?
Hallo Frau Lauer,

nach den Ausführungen von M. Thöle und Ihnen habe ich es verstanden. Wir können m.E. das Thema schließen, es sei denn, jemand "mal langsam denkend" hat noch Fragen :)

Für mich ist das Thema gegessen.

Danke.

Verfasst: Fr 30. Sep 2011, 09:19
von Sabine Lauer
Freut mich, dass wir helfen konnten

Verfasst: Sa 29. Okt 2011, 17:41
von hendrik
@M.Thöle und Frau Lauer,

jetzt hab ich es entgültig (hab zwar derzeit nur einen ErsatzFS für Deutschland, was mir nicht so recht einleuchtet) bekomme aber den entgültigen FS mit Datum vom 26.10.2011 (Antrag bei der zuständigen FEB) zugeschickt. Die "alte" Karte musste ich bei der FEB lassen.

Wenn mir jemand noch erklären könnte, warum ich jetzt nach bestandener D-Prüfung nichtmal mit meinem PKW meine Tochter in Amsterdam besuchen darf, wäre ich noch etwas schlauer. Meinen alten Klasse 3 habe ich seit 1971.

Das Procedere will mir nicht in den Kopf. Darf derzeit mit dem Ersatzführeschein alle Klassen fahren, aber nur in Deutschland. :confused:

Verfasst: So 30. Okt 2011, 20:06
von M.Thöle
Diese vorläufigen Führerscheine sind leider immer nur in dem Land gültig in dem sie ausgestellt wurden. Ist ja aber nur eine kurzfristige Übergangslösung bis dein endgültiger Schein da ist. Sollte eigentlich nicht so lang dauern. Wenn wir einen Führerschein bestellen dauert das i.d.R. ca. 1 1/2 Wochen.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 20:16
von hendrik
@M.Thöle,

verstanden, aber so ganz richtig nicht. Muß wohl Verwaltungsrecht sein. Da habe ich einen "vorläufigen" mit allen Klassen, darf aber mit meinem PKW derzeit definitv nicht meine Tochter in Amsterdam besuchen :confused:

Verstehe wer will, ich nicht.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 20:31
von M.Thöle
Ich kann dir hierzu nur den § 29 FeV nennen.
Hier der Abs. 1 (Auszug)
(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben.
dazu dann aber Abs. 3 Nr. 1:
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
1. die lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins sind,
Es ist davon auszugehen, dass andere Staaten ähnliche Klauseln in ihren Führerscheinbestimmungen haben.

Verfasst: So 30. Okt 2011, 20:45
von hendrik
Herzlichen Dank M. Thöle,

dann werd ich wohl die 1 1/2 wochen warten müssen, oder meine Frau fährt mich nach Amsterdam.:confused:

Eigenartige Vorschriften, aber ich denke, die 14 Tage kann ich noch warten.

Verfasst: Do 3. Nov 2011, 13:23
von hendrik
@M. Thöle,

unsere FEB ist absolut Rekordverdächtig :) Am 26.10.11 abgegeben, heute FS (Rückseite ist nichtsmehr frei) im Briefkasten.:p