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Verfasst: Do 12. Jul 2012, 13:29
von Volker Kalus
Dann braucht man das nicht, außer Du befindest Dich in einem Antragsverfahren bei dem diese Zuwiderhandlungen eine Rolle spielen (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung z.B.)

Verfasst: Do 12. Jul 2012, 13:43
von M.Thöle
Ich fordere mir alle Akten an und werfe zumindest einen Blick rein, da ich z.B. einmal bei einem Diebstahlsdelikt über die Strafakte erst eine Drogenabhängigkeit in Erfahrung bringen konnte. Das Diebstahlsdelikt hat nichts mit der Fahreignung zu tun, die Drogenabhängigkeit dagegen sehr wohl. Die Diebstähle waren als Beschaffungskriminalität zu sehen.

Verfasst: Do 12. Jul 2012, 16:31
von Frank76
Heute kam der Brief.

Und was darf ich mitteilen?
Prüfungsfreie Neuerteilung mit Austellung einer vorläufigen Fahrerlaubnis ab sofort. :p

Danke für Eure Ratschläge

Gruß

Verfasst: Fr 13. Jul 2012, 06:08
von M.Thöle
Herzlichen Glückwunsch und gute Fahrt! :)