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Verwertungsverbot Führerscheinakte

Verfasst: Fr 17. Feb 2012, 08:49
von wikinger
Ab wann tritt ein Verwertungsverbot alter Unterlagen, Gutachten, Führungszeugnis u.a in Kraft ? Dürfen die in Flensburg beim VZR getilgte alte Verstöße noch verwertet werden ?

Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 07:41
von M.Thöle
Das Verwertungsverbot richtet sich nach den Tilgungsfristen der Register. Getilgte Eintragungen dürfen nicht mehr verwertet werden. Zu beachten ist dabei aber, dass neue Eintragungen den Ablauf von Tilgungsfristen hemmen können.