Schuldunfähigkeit

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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Rechtsbeugung
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Schuldunfähigkeit

Beitrag von Rechtsbeugung » Mo 9. Apr 2012, 15:06

Unredliche Staatsanwaltschaftu.Gerichtsbarkeit in Bayern.
Wer wurde durch willkür einer Tat (wurde nicht festgestell ) u.dann
mittels Schuldunfähigkeit freigesprochen.
Vorwand für Anforderung eines neurolog.Gutachtens.
Zulassungsbehörde verlangt beliebige weitere neurol.Gutachten obwohl
keine Krankheit vorliegt.
Info : In Bayern werden 10 mal mehr Bürger mittels Zwangsanweisung in die Psy. eingeliefert als in den neuen und doppelt soviele wie in den alten Bundesländern.
Beliebige Entziehung der Fahrerlaubnis verlege jetzt meinen Betriebssitz
in ein anderes Bundesland bzw in die Schweiz.
Wer hat Kontakt mittels Schuldunfähigkeit die Fahrerlaubnis entzogen
bekommen . Trotz Vorlage eins neurolg. Gutachtens (für mich positiv )
keine Fahrerlaubnis.

Katihja
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Re: Schuldunfähigkeit

Beitrag von Katihja » Mi 7. Mai 2014, 10:52

Oho...noch so ein Glückspilz. Ich dachte, ich wäre die Einzige, die sich dem schönen Land Bayern wegen ... nennen wir es "behördlicher Mißverständnisse" entsagt hat. Nur leider arbeite ich noch hier und bin dann auch in der Regel hier unterwegs.
Meinen Wohnsitz habe ich aber umgemeldet nach BW. Ich möchte von amtswegen neutral betreut werden und bitte endlich diese lästigen Gedanken abschütteln können, dass ich, aus welchen Gründen auch immer, der bayrischen Willkür unterlegen bin.
Traurig dieses Land. Traurig. In Bayern kannst du vierjährige Kinder vö***. Das Ganze dann auch sechs Mal, bis man beim hiesigen Landgericht entscheidet, dass du für eine Sicherungsverwahrung nach Abbüßung deiner Haft, noch nicht ganz kriminell genug warst. Mir ist klar warum: In den bayrischen Klapsen sitzen die armen Opfer, die drei Euro Steuern hinterzogen haben oder sich nach einem fragwürdigen Führerscheinentzug doch noch ein einziges Mal gewagt haben, sich hinters Steuer zu setzen, nur um irgendwie den Arbeitsplatz halten zu können. Ach jaaa...bittersüße Symphonie!!! Ich möchte hier eigentlich nur noch ganz ganz ganz schnell weg. Und jeden Taler Steuer den ich zahle, bin ich gewillt zu zahlen. Nur nicht in die bayrische Staatskasse. Eher noch spende ich es der Kirche. Aber auch nur dann, wenn die nicht in BY steht. That's it!
Eine hilfreiche Antwort auf deine Frage habe ich leider nicht, aber ich fühle mit dir und musste mich jetzt mal ausheulen. Alles alles Gute!!!!

mal k7artext
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Registriert: So 6. Apr 2014, 00:55

Re: Schuldunfähigkeit

Beitrag von mal k7artext » Mo 26. Mai 2014, 19:29

wenn du nicht selbst spendest, wird die kirche selbst die initiative ergreifen und dem finanzamt anordnen, es soll doch mal die kirchensteuer kassieren und weiterleiten - sowohl in bay, als auch in BW oder berlin - insofern wäre die ummeldung nach Ö hinsichtlich der zielsetzung vermutlich produktiver. aber um auch mal auf das thema zurückzukommen - schliessen sich schuldunfähigkeit und fahreinung nicht gegenseitig aus?
es gibt nur eine sache, die grösser ist, als die liebe zur freiheit - der hass auf die person, die sie dir wegnimmt. (Che Guevara)

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