Alte FS Klassen reaktivieren ...
Verfasst: Do 6. Jun 2013, 17:23
Hallo,
da die Beitrge die ich in der Suche zum Thema finde schon etwas älter sind ,eine Frage zum aktuellen Status der üblichen Handlungsweise von den FS Stellen bei der Neubeantragung von FS Klassen nach Entzug vor längerer Zeit + nur eingeschränkter Wiedererteilung.
Ich habe 1986 die FS Klassen 1B und 3 erworben.
Anfang der 90 Jahre erstmals Entzug. Bei der Wiedererteilung geschlafen und nur Klasse 3 erhalten. Bis ich das gemerkt und reklamiert habe, war die damals gültige 2 Jahresfrist abgelaufen.
Ende 90er Jahre erneuter Entzug inkl MPU Aufforderung. Die erst nach mehr als 2 Jahren ohne FS erfolgreich absolviert. Neu beantragt inkl praktischer Prüfung Klassen B und BE und 2003 erhalten. Seit dem ohne Auffälligkeiten
Ich würde nun ganz gerne wieder Mopeds bis 125 ccm und Wohnmobile > 3,5 To fahren und dafür die Klassen A1 und C1E entsprechend der aktuellen FEV ( ohne 2 Jahresregel) wieder erlangen
habe ich eine Chance auf die nachträgliche Erteilung ?
Wenn ja unter welchen Bedingungen ?
Spielt die zwischenzeitliche 2 fache Neuerteilung ohne 1B eine Rolle ?
Gibt es Urteile die nach Streichung der 2 Jahresregel die grundsätzlich regeln ab wann die Behörde Zweifel an der Eignung anmelden können ?
Wohnort in NRW ...
da die Beitrge die ich in der Suche zum Thema finde schon etwas älter sind ,eine Frage zum aktuellen Status der üblichen Handlungsweise von den FS Stellen bei der Neubeantragung von FS Klassen nach Entzug vor längerer Zeit + nur eingeschränkter Wiedererteilung.
Ich habe 1986 die FS Klassen 1B und 3 erworben.
Anfang der 90 Jahre erstmals Entzug. Bei der Wiedererteilung geschlafen und nur Klasse 3 erhalten. Bis ich das gemerkt und reklamiert habe, war die damals gültige 2 Jahresfrist abgelaufen.
Ende 90er Jahre erneuter Entzug inkl MPU Aufforderung. Die erst nach mehr als 2 Jahren ohne FS erfolgreich absolviert. Neu beantragt inkl praktischer Prüfung Klassen B und BE und 2003 erhalten. Seit dem ohne Auffälligkeiten
Ich würde nun ganz gerne wieder Mopeds bis 125 ccm und Wohnmobile > 3,5 To fahren und dafür die Klassen A1 und C1E entsprechend der aktuellen FEV ( ohne 2 Jahresregel) wieder erlangen
habe ich eine Chance auf die nachträgliche Erteilung ?
Wenn ja unter welchen Bedingungen ?
Spielt die zwischenzeitliche 2 fache Neuerteilung ohne 1B eine Rolle ?
Gibt es Urteile die nach Streichung der 2 Jahresregel die grundsätzlich regeln ab wann die Behörde Zweifel an der Eignung anmelden können ?
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