Was kann man gegen solch eine MPU machen?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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ThomasRock
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Was kann man gegen solch eine MPU machen?

Beitrag von ThomasRock » Do 14. Nov 2013, 15:18

LiebeLeute!

Ich mal wieder. Alle Jahre wieder gibt es erstaunliches von dieser einen Behörde zu berichten, die Sachen machen, die ich trotz mehr als 20 Jahren Berufserfahrung nicht verstehe.

Der Fall:

Ein potentieller Kunde kommt zu mir und legt mir ein Gutachten vor.

Fragestellung:
Ist zu erwarten, dass der untersuchte auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Einfluss berauschender Mittel führen wird und/oder liegen als folge eines unkontrollierten Konsums berauschender Mittel Beeiträchtigungen vopr, die das sicher Führen eines Kraftfahrzeugs in Frage stellen?

So weit, so gut. Jetzt zum Überblick über die Vorgeschichte (Aktenlage)":

"Der Akte der VB sind vor allem folgende für den Untersuchungsanlass relevante Informationen zu entnehmen:

1. MPU vom 01.10.1998 (ungünstige Prognose). Die vorgeschichte ist im gutachten geschwärzt.
2. Herr X war lt. Schreiben des Straßenverkerhsamts vom 15.3.13 zwei Mal mit Trunkenheit im Verkehr aufgefallen (Urteil von 1992: ^1,42 Promille, bei der ersten Fahrt ein Promillewert von 1,23 Promille.
3. 31.10.2004 Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (frisierte Mofa)


Das wars!!!!!

Kann ich jetzt alles vergessen, was ich jemals über Tilgung und Verwertung gelernt habe? Ich shehe hier bestenfalls eine MPU wg verkehrsrechtlicher Bestimmungen.

Oder ist die MPU hier doch rechtens?

Ach ja, nur so am Rand:

Die Beantwortung der Fragestellung:

Zwar liegen ekine Beeinträchtigungen als folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sicher Führen eines Kraffahrzeugs in Frage stellen, es ist jedoch zu erwarten, dass Herr X zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird.

Liebe Grüße

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Mr. T
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Re: Was kann man gegen solch eine MPU machen?

Beitrag von Mr. T » Do 14. Nov 2013, 15:24

ThomasRock hat geschrieben:MPU vom 01.10.1998 (ungünstige Prognose).
Wurde daraufhin die beantragte FE versagt?
ThomasRock hat geschrieben:3. 31.10.2004 Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis (frisierte Mofa)
Wurde eine Sperrfrist verhängt?

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