Neuerteilung auch bei aktenkundiger Alkoholabhängikeit?

Hier geht es um Themen, die das Verwaltungsrecht mit dem Fahrerlaubnisrecht kombinieren
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ixibitsche
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Neuerteilung auch bei aktenkundiger Alkoholabhängikeit?

Beitrag von ixibitsche » So 27. Jul 2014, 06:50

Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach 20 Jahren auch bei aktenkundiger Alkoholabhängikeit? :roll: Diese Frage stellt sich mir nun, nachdem mir die Fahrerlaubnis 1993 entzogen wurde.

Ich konnte damals einer Gefängnisstrafe nur entgehen, weil ich einer stationären Alkoholtherapie zugestimmt habe. Diese wurde mir vom Gericht auferlegt, da es nicht die erste Trunkenheitsfahrt war und auch noch andere, weiter zurückliegende Straftaten unter Alkoholeinfluß eine Rolle spielten. Dem Richter damals war offensichtlich klar, dass ich ein kranker Mensch war.

Trotzdem spiele ich nun mit dem Gedanken, den PKW-Führerschein neu zu beantragen, da ich seit der Therapie 1993 nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten bin, gleich welcher Art auch immer. (Ich bin noch nicht mal mit dem Bus schwarzgefahren ;-) ).

Durch meine Recherche weiß ich, dass nach 20 Jahren (im Normalfall) nichts mehr aus der Führerscheinakte verwendet werden darf und die Fahrerlaubnis ohne größere Hürden, wie MPU oder kompletter neuer Fahrschulausbildung, erteilt werden sollte.

Allerdings bin ich mir garnicht so sicher, ob das auch für mich gilt, bei dem eine Abhängigkeitserkrankung aktenkundig ist? Unterscheidet das Gesetz zwischen einfachen Trunkenheitsfahrten und Alkoholkrankheit in Bezug auf Verwertbarkeit von Akten? Ich bin da nirgends fündig geworden.

Hat jemand einen Rat für mich oder kann mir sogar aus eigener Erfahrung berichten? Würde mich sehr darüber freuen.

PS: Dass die Alkoholkrankheit aktenkundig ist, weiß ich, weil ich im Jahr 2004 schon einmal einen Antrag auf Neuerteilung gestellt habe und im Zuge dessen Akteneinsicht hatte. (Den Antrag habe ich allerdings später zurückgezogen, weil ich eine Kostenlawine auf mich zurollen sah. Ich war damals arbeitslos und hätte MPU und erneute Fahrschulausbildung niemals bezahlen können!)

mal k7artext
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Re: Neuerteilung auch bei aktenkundiger Alkoholabhängikeit?

Beitrag von mal k7artext » Mo 28. Jul 2014, 08:21

ob immernoch aktenkundig oder nicht - da der antrag 2004 zurückgezogen wurde, somit keine versagung nach sich zog und - daraus resuktierend - alles "getilgt" ist, für die feb - m.W. - nicht mehr verwertbar. bis zum nächsten todesopfer sind ihr demnach die hände gebunden. zumindest, solange du nicht mit fahne zur entgegennahme des dokuments erscheinst.
es gibt nur eine sache, die grösser ist, als die liebe zur freiheit - der hass auf die person, die sie dir wegnimmt. (Che Guevara)

ixibitsche
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Re: Neuerteilung auch bei aktenkundiger Alkoholabhängikeit?

Beitrag von ixibitsche » Mi 30. Jul 2014, 06:00

Hallo mal k7artext,

vielen Dank für die Antwort, damit kann ich schon mal was anfangen.

übrigens gab's nie Todesopfer, dafür aber erhebliche Sachschäden. Diese schlimme Zeit in meinem Leben möchte ich nie wieder durchmachen müssen. Ich muß dem Richter heute noch danken, dass er mich quasi zu einer Therapie gezwungen hat. Der Erfolg hält übrigens bis heute an.

Viele Grüße

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