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Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Di 24. Mär 2015, 17:13
von mal k7artext
wj hat geschrieben: Das Fahrerlaubnisrecht als finanzieller Retter der EU- und sonstigen Staatsfinanzen. Wow. Wer hätte das ahnen können. Die "mal k7artext" Beiträge werden weder lustiger noch inhaltsreicher. Sie tun nur noch weh. :cry:
vielleicht. solange sie überhaupt irgendwas hervorrufen ist noch nicht alles verloren. aber retter? eigentlich könnt ihr in der ewr-gemeinschaft machen was ihr wollt - es ist in jedem fall nur ein tropfen auf den heissen stein. frage aufgrund des "full quotes" - dass nirgendwo vermerkte ddr-fahrerlaubnisse bestand in der geschichte des deutschen fahrerlaubisrechts hatten, habe ich mir vorhin an der haaren herbeigezogen?

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Mi 25. Mär 2015, 09:10
von Volker Kalus
@wj

ich denke der Beitrag von @k7artext hat @Andreas63 seeeeehr weitergeholfen.

Danke an @1705sam als Insider sich der Sache konstruktiv anzunehmen.

@k7artext

Ich habe volles Verständnis für Frustabbau oder politische Meinungsäußerungen. Solange sie nicht stören ist auch alles ok. Aber wir sind hier eine Plattform, die Hilfestellung geben will und nicht über Politik und Sonstiges diskutieren will.
Also bitte ich Dich, derartige Beiträge doch einfach zu unterlassen.
Auch wenn wir ein freies Forum und für jederman zugänglich sind, so nehme ich mir doch das Recht, zu entscheiden wer hier auf dieser Spielwiese mitspielen darf. :!:
Also versuch doch bitte Dich an der Intension dieses Forums zu orientieren.

By the way -> erspare uns jetzt bitte aufgrund meines Postings jedweder Rechtfertigungen oder Ausführungen über Sinn und Zweck Deiner Postings. Das würde bei mir keinen guten Eindruck hinterlassen und zu Konsequenzen führen.

Um mal "KLARTEXT" zu reden:
Du hattest in diesem Forum lang genug die Gelegenheit Dich auszutoben und damit qualitative Ressourcen anderer Nutzer zu binden.

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Do 26. Mär 2015, 03:16
von mal k7artext
Volker Kalus hat geschrieben:erspare uns jetzt bitte aufgrund meines Postings jedweder Rechtfertigungen oder Ausführungen über Sinn und Zweck Deiner Postings. Das würde bei mir keinen guten Eindruck hinterlassen und zu Konsequenzen führen.
hatte ich nicht vor, Herr Kalus. frustphase war relativ schnell beendet - eher Trauer! ist aber auch schon vorbei. gute 14 tage nachdem der sachliche teil bereits abgehandelt war, wollte ich zur diskussion stellen, dass dahingehende "behördenkontakte" zumindest im kontext mit alten ddr-führerscheinen nicht das gewünschte resultat brachten. vielleicht könnte 1705sam, WJ, Sie oder jemand anders mir (nur mir allein) kurz erörtern, warum es nicht dazu kommen kann, dass wenn es zum wessi ebenfalls keine daten in den registern gibt, ihm das schicksal des ossis wiederfährt. ohne jetzt damit irgendeine volksverhetzung im sinn zu haben oder die gesellschaft spalten zu wollen.

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Fr 27. Mär 2015, 17:56
von Andreas63
So,

wie versprochen, es ist ende März, und ich wollte mich hier noch einmal zu Wort melden.

Es hat sich eine Lösung ergeben, und ich habe die "Pappe" wieder.

Was ich hier noch einmal positiv erwähnen möchte.
Ich hatte mein Problem noch in einem anderen Forum zur Sprache gebracht,.........die dortigen User waren leider noch nicht einmal in der Lage gewesen mein "Problem" zu begreifen.....................

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Mo 30. Mär 2015, 11:30
von 1705Sam
Das freut mich. Dann hat sich ja alles zum Guten entwickelt.

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: Do 23. Nov 2023, 14:30
von creativeper
Andreas63 hat geschrieben:
Mi 4. Mär 2015, 16:07
Hallo,
und erst einmal gute Tag....

ich habe hier ein ausgefallenes Problem.
Bei Umtausch meines alten grauen in den neuen EU Führerschein ist der Behörde aufgefallen das ich angeblich nie die Klasse 1 gehabt habe.
Das diese klasse im grauen eingetragen ist, scheint wohl keine Relevanz zu haben.
mir wird also die Ausstellung der neuen Klasse A somit verweigert.
Ein Anwalt ist schon eingeschaltet, die Behörde schaltet auf stur.

Habt ihr schon mal von einem ähnlichen Problem gehört, und wie dort verfahren wurde ?

gruss,
Andreas
Guten Tag,

Dein beschriebenes Problem ist ungewöhnlich, da der Übergang vom alten grauen Führerschein zum neuen EU-Führerschein normalerweise darauf abzielt, alle vorhandenen Klassen und Berechtigungen zu übertragen. In der Regel sollte die Klasse 1, sofern sie im alten Führerschein eingetragen ist, automatisch in die entsprechende Klasse des EU-Führerscheins übertragen werden.

Es ist gut, dass du bereits rechtliche Schritte unternommen hast, indem du einen Anwalt eingeschaltet hast. Hier sind einige allgemeine Schritte, die in ähnlichen Fällen unternommen werden könnten:

Dokumente überprüfen: Stelle sicher, dass du alle relevanten Dokumente und Nachweise in Bezug auf deine Führerscheinklasse 1 besitzt. Dies könnten alte Führerscheindokumente, Quittungen, Schulungsbescheinigungen oder andere Unterlagen sein.

Kommunikation mit dem Anwalt: Halte regelmäßigen Kontakt mit deinem Anwalt, um sicherzustellen, dass er alle erforderlichen Informationen hat und die rechtlichen Schritte unternimmt, um das Problem zu klären.

Re: kein Eintrag in Führerscheinakte

Verfasst: So 26. Nov 2023, 22:13
von lolacitaa
Guten Tag! Es tut mir leid zu hören, dass Sie mit solchen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Ich kann Ihnen keine spezifischen rechtlichen Ratschläge geben, aber ich kann Ihnen einige allgemeine Hinweise geben.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass es bei der Umstellung auf den neuen EU-Führerschein zu Unstimmigkeiten oder Problemen kommen kann. In solchen Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlichen Beistand zu holen, was Sie bereits getan haben, indem Sie einen Anwalt eingeschaltet haben.

Hier sind einige allgemeine Schritte, die in solchen Situationen unternommen werden könnten:

Dokumente überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Dokumente haben, die Ihre Fahrerlaubnisklassen bestätigen. Dies können alte Führerscheine, Bescheinigungen oder andere Unterlagen sein.

Kommunikation mit der Behörde: Versuchen Sie, in schriftlicher Form mit der Behörde zu kommunizieren, um Ihr Anliegen klar darzulegen. Dokumentieren Sie alle Schritte und Kommunikationen.

Rechtliche Vertretung: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu schützen und mögliche rechtliche Schritte zu unternehmen. Es ist wichtig, dass der Anwalt über Erfahrung im Verkehrsrecht oder Führerscheinrecht verfügt.

Beharrlichkeit: In rechtlichen Angelegenheiten kann Geduld oft eine wichtige Rolle spielen. Bleiben Sie beharrlich und lassen Sie sich nicht entmutigen.

Behördliche Beschwerde: Falls alle Stricke reißen, könnte es möglich sein, eine offizielle Beschwerde gegen die Behörde einzureichen. Dies könnte jedoch von den spezifischen Gesetzen und Vorschriften Ihres Landes abhängen.